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Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024
03.07.2024
Soziales
Kurz gesagt Der Nationalrat hat beschlossen, dass auch Personen, die ein nicht direkt verwandtes Grundstudium und darauf aufbauend ein spezifisches Masterstudium der Sozialpädagogik abgeschlossen haben, die Titel „Sozialpädagogin“, „Sozialpädagoge“ oder „Sozialpädagog:in“ führen dürfen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 29. März 2024.
Ausführlicher
Das österreichische Nationalrat hat eine Änderung am Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 beschlossen. Diese Änderung betrifft vor allem die Voraussetzungen, unter denen man sich als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge bezeichnen darf. Neu ist, dass auch Personen diese Bezeichnungen führen dürfen, die ein Masterstudium in Sozialpädagogik absolvieren, das auf einem nicht einschlägigen Grundstudium basiert. Dieses Masterstudium muss 120 ECTS-Punkte betragen und an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung abgeschlossen werden. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Außerdem ist festgelegt, dass diese Bestimmung rückwirkend ab dem 29. März 2024 in Kraft tritt.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Abgeordneter Mag. Markus Koza erläuterte, dass mit der Gesetzesänderung auch Personen, die ein nicht einschlägiges Grundstudium und darauf aufbauend ein spezifisches Masterstudium der Sozialpädagogik absolvieren, den Titel Sozialpädagoge bzw. Sozialpädagogin führen dürfen. Zudem wird eine Vereinheitlichung der Altersgrenze für die Ausbildung in Sozialbetreuungsberufen auf 18 Jahre eingeführt und die Kompetenzen für Heimhelferinnen werden erweitert.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits betont die dringende Notwendigkeit der Stärkung der sozialen Arbeit, insbesondere angesichts der pandemiebedingten Herausforderungen, kritisiert die Regierung jedoch dafür, das Berufsrecht der Sozialarbeiter nicht ausreichend geregelt und dadurch ihre Wertschätzung vernachlässigt zu haben. Er appelliert, auch der gesetzlich festgestellten Knappheit an Sozialarbeitern in drei Bundesländern entgegenzuwirken und sichert Unterstützung der SPÖ für diese Berufsgruppe zu.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisiert die Bundesregierung für ihre wiederholten Korrekturen an Gesetzen und wirft ihr vor, die Probleme der Bürger nicht ernst zu nehmen, wie beispielsweise durch das Singen von Liedern im Parlament, anstatt sich auf die Lösung der dringenden Anliegen zu konzentrieren.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP) kritisiert die Freiheitliche Partei für ihre mangelnde Teilnahme und peinliches Verhalten im Nationalrat, hebt die kontinuierlichen Reformbemühungen im Pflegebereich hervor und betont die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Ausbildungsanreize durch die jüngsten Beschlüsse.
Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) hebt hervor, dass Sozialbetreuung im Gesundheits- und Pflegesystem oft vernachlässigt wird und plädiert für eine stärkere Anerkennung und Weiterentwicklung präventiver und sozialer Maßnahmen, um die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Sie begrüßt die aktuelle Regelung als ersten Schritt, betont aber, dass dies allein nicht ausreichend ist, und drängt auf stärkere Initiativen von den Bundesländern.
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