04.07.2024
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat entschieden, dass ab 1. September 2024 Bürger beantragen können, sensible Daten in Grundbuch-Urkunden zur Wahrung ihres Privat- und Familienlebens unzugänglich für die Öffentlichkeit zu machen, und dass künftig nur relevante Urkunden, die eine bücherliche Eintragung auslösen, in die Urkundensammlung aufgenommen werden.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen zu verschiedenen Gesetzen beschlossen, die das Grundbuch betreffen. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache zusammengefasst: Ab 1. September 2024 können Personen beim Bezirksgericht beantragen, dass bestimmte persönliche Daten in Urkunden, die im Grundbuch erfasst sind, nicht mehr öffentlich zugänglich sind. Dies betrifft Informationen über das Privat- oder Familienleben. Wenn solch ein Antrag gestellt wird, kann bis zur Entscheidung des Gerichts vorübergehend eine bereinigte Version der Urkunde eingesehen werden. Zukünftig werden nur noch jene Urkunden in die Urkundensammlung des Grundbuchs aufgenommen, die direkt mit einer Eintragung im Grundbuch zu tun haben. Dokumente wie Ausweise oder Personenstandsurkunden werden nicht mehr aufgenommen. Wenn es um Scheidungen oder andere Eheangelegenheiten geht, bei denen ein Recht an einem Grundstück übertragen wird, wird dafür eine spezielle Ausfertigung der Dokumente erstellt, die für die Eintragung ins Grundbuch verwendet wird. Diese Änderungen sollen die Privatsphäre der Bürger besser schützen und sicherstellen, dass nur relevante Informationen öffentlich zugänglich bleiben.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
05.07.2024
05.07.2024
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