09.12.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass die finanziellen Leistungen des Bundes an die Evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft rückwirkend ab 2018 festgelegt und angepasst werden, wobei auch Regelungen getroffen wurden, um die Zahlungen bei einer dauerhaften Geldwertminderung anzupassen.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat beschlossen, die finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft zu ändern. Ab dem Jahr 2018 erhält die Evangelische Kirche jährlich einen Betrag von 1.335.600 Euro. Ebenso bekommt die altkatholische Kirche jedes Jahr 61.200 Euro und die Israelitische Religionsgesellschaft 369.600 Euro sowie die Gehälter von 23 Bediensteten. Wenn die Inflation um mehr als 20 Prozent über vier Monate hinweg steigt, werden diese Beträge angepasst, um ihre Kaufkraft zu erhalten. Die Unterschiede in den bereits gezahlten und den neuen Beträgen für die Jahre 2018 bis 2020 werden innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgeglichen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
09.12.2020
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