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Patentanwaltsgesetz

21.04.2021

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen im Patentanwaltsgesetz beschlossen, wonach Patentanwalts-Gesellschaften strengen Anforderungen bezüglich ihrer Gesellschafterstruktur und Geschäftstätigkeit unterliegen sowie bestimmte administrative Abläufe, wie beispielsweise die Einberufung von Versammlungen und die Verhältnismäßigkeitsprüfung neuer Vorschriften, spezifisch geregelt werden.

Ausführlicher

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft Änderungen im Patentanwaltsgesetz. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Das Gesetz regelt nun klarer, wer eine Patentanwaltsgesellschaft betreiben darf und wie diese organisiert sein muss. Beispielsweise dürfen Gesellschafter, also Teilhaber, nur bestimmten Gruppen angehören, darunter eingetragene Patentanwälte oder Personen und Gesellschaften aus EU-Staaten und der Schweiz. Es stellt sicher, dass bei Entscheidungen über fachliche Angelegenheiten nur qualifizierte Gesellschafter mit entsprechenden Befugnissen mitentscheiden dürfen. Zudem sind Regeln festgelegt, dass die Mehrheit der Anteile von aktiven Patentanwälten gehalten werden muss.

Die Eintragung oder Löschung einer Patentanwaltsgesellschaft in die Liste der Patentanwaltskammer unterliegt strengeren Kontrollen. Wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wird die Eintragung verweigert oder gelöscht. Neu ist auch, dass Disziplinarstrafen, die bisher nur gegen einzelne Patentanwälte verhängt werden konnten, nun auch auf Patentanwaltsgesellschaften anwendbar sind.

Es gibt nun detaillierte Bestimmungen zur Kooperation von Patentanwälten mit anderen Berufsgruppen innerhalb der EU und der Schweiz. Diese Kooperationen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtlich anerkannt zu werden.

Die Hauptversammlung der Patentanwaltskammer, bei der wichtige Entscheidungen getroffen werden, kann nun in bestimmten Fällen per Videokonferenz abgehalten werden. Dies gilt unter anderem dann, wenn es wegen besonderer Umstände nicht möglich oder praktisch ist, eine physische Versammlung abzuhalten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

21.04.2021

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter kritisiert die Änderungen im Patentanwaltsgesetz, da sie die Patentanwälte stark einschränken und den freien Markt gefährden könnten. Er fordert mehr Investitionen in Forschung und Innovation, eine Reform des Stiftungswesens und betont die Notwendigkeit eines respektvollen politischen Umgangs.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

21.04.2021

Mag. Eva Blimlinger (Grüne) unterstützt die Novellierung des Patentanwaltsgesetzes, das aufgrund von Verstößen gegen die Dienstleistungsrichtlinie geändert werden musste und nun eine erweiterte Gesellschafterstruktur zulässt, wobei weiterhin 50% der Anteile von Patentanwälten gehalten werden müssen, um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten. Sie äußerte auch Gedanken zur Patentpolitik im Kontext von Impfmitteln und befürwortete die Umbenennung der Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne.
ruhigpräzisehöflichkonstruktiv

21.04.2021

Abgeordnete Katharina Kucharowits sprach über die notwendigen Änderungen im Patentanwaltsgesetz zur Einhaltung einer EU-Richtlinie und äußerte Bedenken hinsichtlich der Bestimmungen zur Beteiligung an Patentanwaltsgesellschaften. Sie nutzte die Gelegenheit auch, um auf die unzureichende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in öffentlichen Diensten und die dringende Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, hinzuweisen.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

21.04.2021

Abgeordneter Andreas Minnich betont die Bedeutung von Erfindungen und Innovationen für Österreich und begrüßt die Änderungen im Patentanwaltsgesetz, welche auf die Forderungen des EuGH reagieren sollen, um den Standort Österreichs als Hochtechnologieland zu stärken und zu fördern.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischerzählendpräzisehöflichkonstruktivintensiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.