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Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 – MinVersValG 2021

15.12.2021

Budget und Finanzen

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Mindestversicherungssummen in verschiedenen Haftpflichtgesetzen, wie dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, anzuheben, wodurch Versicherungsverträge bis zum 1. April 2022 entsprechend angepasst werden müssen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Mindestversicherungssummen in verschiedenen Gesetzen zu erhöhen. Diese Änderungen betreffen unter anderem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz. Die Erhöhungen der Versicherungssummen treten am 1. April 2022 in Kraft und alle bestehenden Versicherungsverträge müssen ab diesem Zeitpunkt angepasst werden.

Im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 wurde der Höchstbetrag für Personenschäden pro Unfall von 15,2 Millionen Euro auf 15,58 Millionen Euro angehoben. Sachschäden, die durch Kraftfahrzeuge entstehen, sind jetzt bis zu 3,9 Millionen Euro pro Unfall versichert.

Im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz wurde der Höchstbetrag für Personenschäden von 2,08 Millionen Euro auf 2,13 Millionen Euro erhöht, und für Sachschäden von 130.000 Euro auf 140.000 Euro.

Das Gaswirtschaftsgesetz 2011 sowie das Rohrleitungsgesetz enthalten ähnliche Anpassungen: Die Mindestversicherungen für Personenschäden wurden auf 2,13 Millionen Euro und für Sachschäden auf 140.000 Euro erhöht. Diese Änderungen betreffen alle Schadenereignisse, die ab dem 1. April 2022 eintreten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

21.12.2021

Otto Auer erklärte, dass die Anpassung der Mindestversicherungssummen gemäß einer EU-Richtlinie notwendig sei, um bei Zeitwertschäden eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten. Er betonte, dass diese Erhöhung in Österreich voraussichtlich keine Prämienerhöhung nach sich ziehen wird und somit den Wohlstand und die finanzielle Sicherheit der Bevölkerung nicht belastet.
ruhigformalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

21.12.2021

Abgeordneter Michael Bernard betont, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie keine Prämienerhöhung für Versicherungsnehmer erwarten lässt, da Versicherungen bereits mit höheren Deckungssummen arbeiten, und versichert, die weitere Entwicklung im Interesse der Bevölkerung zu beobachten. Zudem wünscht er allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
präzisehöflich

21.12.2021

Der Nationalratsabgeordnete Horst Schachner (SPÖ) begrüßt die Anpassung der Mindestversicherungssummen in der Kraftfahrzeughaftpflicht an die Inflation und kritisiert scharf die Regierung wegen Korruptionsvorwürfen, die in den Medien kursieren, wobei er anmahnt, dass solche Vorgänge das Vertrauen in die Politik und die finanzielle Integrität Österreichs untergraben.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischpräzisekonstruktivintensiv

15.12.2021

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger erklärte, dass durch eine EU-Richtlinie alle fünf Jahre eine Indexanpassung der Mindestdeckungssummen im Haftpflichtbereich erfolgt, was die Mindestdeckungssummen um 2,4 % erhöht. Dadurch wird ein unionsrechtskonformer Zustand hergestellt, ohne dass die Prämien für Versicherungsnehmer steigen, um den Versicherten weiterhin ausreichenden Schutz zu bieten.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021

Die Abgeordnete Petra Bayr schlägt vor, das veraltete Reichshaftpflichtgesetz von 1871 sprachlich und inhaltlich anzupassen, um es der heutigen demokratischen Republik gerecht werden zu lassen und dabei auch die Versicherungssummen zu erhöhen. Sie erwartet keine Zustimmung von den Regierungsparteien und ist gespannt auf deren Begründung.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.