15.12.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Mindestversicherungssummen in verschiedenen Haftpflichtgesetzen, wie dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, anzuheben, wodurch Versicherungsverträge bis zum 1. April 2022 entsprechend angepasst werden müssen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Mindestversicherungssummen in verschiedenen Gesetzen zu erhöhen. Diese Änderungen betreffen unter anderem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz. Die Erhöhungen der Versicherungssummen treten am 1. April 2022 in Kraft und alle bestehenden Versicherungsverträge müssen ab diesem Zeitpunkt angepasst werden. Im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 wurde der Höchstbetrag für Personenschäden pro Unfall von 15,2 Millionen Euro auf 15,58 Millionen Euro angehoben. Sachschäden, die durch Kraftfahrzeuge entstehen, sind jetzt bis zu 3,9 Millionen Euro pro Unfall versichert. Im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz wurde der Höchstbetrag für Personenschäden von 2,08 Millionen Euro auf 2,13 Millionen Euro erhöht, und für Sachschäden von 130.000 Euro auf 140.000 Euro. Das Gaswirtschaftsgesetz 2011 sowie das Rohrleitungsgesetz enthalten ähnliche Anpassungen: Die Mindestversicherungen für Personenschäden wurden auf 2,13 Millionen Euro und für Sachschäden auf 140.000 Euro erhöht. Diese Änderungen betreffen alle Schadenereignisse, die ab dem 1. April 2022 eintreten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
21.12.2021
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15.12.2021
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