11.10.2022
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt eine Pflicht zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen für neue Versicherungsvertreter ein und legt fest, dass bestimmte Sozialleistungen als Leistungen nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gelten.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat mehrere Änderungen an bestehenden Sozialversicherungsgesetzen beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft den Besuch von Informationsveranstaltungen für angehende Versicherungsvertreter. Diese Personen müssen nun innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Entsendung eine solche Veranstaltung besuchen. Dies gilt für das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz (SVSG) und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG). Falls der Besuch nicht nachgewiesen wird, kann der Versicherungsvertreter seines Amtes enthoben werden. Eine weitere Änderung betrifft die Anerkennung bestimmter Leistungen nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Leistungen, die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) gewährt werden, gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2022 als Sozialhilfeleistungen. Diese Änderungen treten größtenteils am 1. Januar 2023 in Kraft. Versicherungsvertreter, die bereits vor diesem Datum entsendet wurden, haben bis spätestens Ende 2023 Zeit, den Besuch der vorgeschriebenen Informationsveranstaltung nachzuweisen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
11.10.2022
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