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Rotkreuzgesetz - RKG

19.03.2024

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Das Rotkreuzgesetz wird geändert, sodass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine ab dem 1. Januar 2024 abgabenrechtlich als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten und daher von Abgaben und Gebühren befreit werden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das das Rotkreuzgesetz ändert. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine offiziell als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass sie abgaben- und gebührenbefreit sind. Diese Änderungen betreffen den § 10 des bestehenden Rotkreuzgesetzes und beruhen auf der Anpassung der rechtlichen Einstufung dieser Organisationen. Ziel ist es, dem Roten Kreuz finanzielle Erleichterungen zu gewähren, damit es seine humanitären Aufgaben besser erfüllen kann.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

04.04.2024

Bundesrätin Barbara Prügl betont, dass die Änderung des Rotkreuzgesetzes lediglich eine rechtliche Klarstellung ist, indem das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine nun offiziell als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt und von Abgaben befreit werden. Sie würdigt zudem das immense ehrenamtliche Engagement und die rechtliche sowie finanzielle Unterstützung, die kürzlich für Ehrenämter und gemeinnützige Organisationen in Österreich beschlossen wurde.
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04.04.2024

Bundesrat Horst Schachner von der SPÖ unterstützt die Änderung des Rotkreuzgesetzes, damit das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine als Körperschaften öffentlichen Rechts abgabenbefreit werden, kritisiert jedoch die Idee, dass Menschen bis 67 oder 68 arbeiten sollen, wie es in Dänemark gehandhabt wird, da dies unter österreichischen Arbeitsbedingungen nicht tragbar sei.
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04.04.2024

Der Bundesminister für Finanzen, Dr. Magnus Brunner, betont in seiner Rede, dass es bei der Diskussion nicht um die Anhebung des Pensionsantrittsalters geht, sondern darum, Menschen, die länger arbeiten möchten, im Arbeitsprozess zu halten und das faktische Pensionsantrittsalter dem gesetzlichen anzunähern, wobei er sich gegen unsachliche Zwischenbemerkungen verwehrt.

04.04.2024

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich) unterstützt die Änderung des Rotkreuzgesetzes, damit das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine als Körperschaften des öffentlichen Rechts abgabenbefreit werden. Er betont die Notwendigkeit der Wertschätzung und Anerkennung für alle freiwilligen Helfer, die einen wesentlichen Beitrag zur Gesellschaft leisten.
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04.04.2024

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger betont die unermessliche Bedeutung der freiwilligen Mitarbeiter des Roten Kreuzes, beschreibt ihre vielfältigen Leistungen und Ausbildungen und erklärt die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, die die abgabenrechtliche Behandlung des Roten Kreuzes als Körperschaft öffentlichen Rechts ausdrücklich gesetzlich verankert.
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19.03.2024

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) hat in seiner Rede die Bedeutung des Roten Kreuzes und anderer Rettungsdienstorganisationen hervorgehoben und die Gesetzesänderung begrüßt, die das Rote Kreuz rechtlich als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Er dankte den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern sowie allen beteiligten Fraktionen für ihre Zusammenarbeit bei der Gesetzesinitiative.
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19.03.2024

Der Abgeordnete Mario Lindner begrüßt die parteiübergreifende Änderung des Rotkreuzgesetzes, während er die mangelnde umfassende Unterstützung und Reform im Rettungswesen durch die Regierung kritisiert und zur Bereitstellung ausreichender Ressourcen sowie zur Aufnahme der Rettungssanitäter ins Nachtschwerarbeitsgesetz aufruft.
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19.03.2024

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ) unterstützt die Änderung des Rotkreuzgesetzes, die klarstellt, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten und somit von Abgaben befreit sind, und betont die Bedeutung und den Dank an die freiwilligen Helfer.
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19.03.2024

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) erläutert, dass die Gesetzesänderung eine formale Korrektur darstellt, um die langjährige Praxis, das Österreichische Rote Kreuz als Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, gesetzlich abzusichern und damit die wichtige Arbeit der tausenden Freiwilligen im Roten Kreuz zu unterstützen und zu würdigen. Er hebt zudem die vielfältigen Initiativen zur Förderung des Ehrenamts hervor, die in den letzten Jahren im Parlament initiiert und umgesetzt wurden.
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19.03.2024

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP) betonte in seiner Rede die immense Bedeutung und Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit des Österreichischen Roten Kreuzes, hob die gesetzliche Anerkennung und steuerliche Befreiung dieser Organisation hervor und unterstrich die generelle Unterstützung und Förderung von Ehrenamtlichkeit durch verschiedene Reformen und finanzielle Zuwendungen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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