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Organtransplantationsgesetz
20.05.2026
Gesundheit und Ernährung

Kurz gesagt

Das Organtransplantationsgesetz wurde geändert, um klarzustellen, dass Werbung und Geschäfte mit Organen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, verboten und nichtig sind, und um die geschlechtergerechte Sprache in den Bezeichnungen der Regierungsverantwortlichen zu aktualisieren.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Organtransplantationsgesetz geändert. Eine wichtige Änderung ist, dass Werbung für Organe, die auf Gewinn abzielt, jetzt verboten ist. Das bedeutet, dass niemand Organe oder deren Vermittlung als Geschäft anbieten oder Werbung dafür machen darf. Solche Geschäftsabschlüsse sind jetzt ungültig. Zudem wurde klargestellt, dass die landesregierenden Personen, egal ob Männer oder Frauen, informiert werden müssen, wenn relevante Entscheidungen getroffen werden. Schließlich wurden bestimmte Formulierungen aktualisiert, um sicherzustellen, dass die Verantwortung beim Gesundheitsministerium richtig bezeichnet wird.

Klassifizierungen

Gesundheit und Ernährung

Gesundheitswesen & Krankenversicherung

Schlagwörter

Gesundheitsgesetz, Organtransplantation, Transplantationsmedizin

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.06.2026

Günter Pröller begrüßt die Änderungen im Organtransplantationsgesetz, insbesondere das Verbot des gewinnorientierten Handels mit Organen und die Klarstellung, dass Organe, die nicht transplantiert werden können, für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen. Er betont die Wichtigkeit von Aufklärung und Einwilligung bei Organspenden und hebt hervor, dass das Gesetz die Würde der Menschen schützt und Missbrauch verhindert.
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02.06.2026

Mag. Franz Ebner begrüßt die Änderung des Organtransplantationsgesetzes, die ein Verbot von gewinnorientierter Werbung für den Organverkauf und für Vermittlungsdienste in Österreich einführt. Er betont, dass Organspenden weiterhin freiwillig und unentgeltlich bleiben müssen und lobt die Einführung von Rechtssicherheit, die es erlaubt, nicht verwendbare Organe für die Forschung zu nutzen.
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02.06.2026

In ihrer Rede hob Ulrike Königsberger-Ludwig hervor, dass das neue Gesetz zur Organtransplantation in Österreich rechtliche Grauzonen beseitigt, indem es Werbung und die gewinnbringende Vermittlung von Organen verbietet. Sie betonte, dass damit die ethischen Standards gestärkt und Vertrauen sowie Verlässlichkeit für Spender:innen und Empfänger:innen geschaffen werden.
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02.06.2026

In ihrer Rede betont Gabriele Kolar die Notwendigkeit der Änderung des Organtransplantationsgesetzes, insbesondere das Verbot von Werbung für gewinnorientierte Organvermittlung, um Kommerzialisierung zu verhindern und den Schutz der ethischen Grundsätze zu gewährleisten. Sie unterstreicht, dass dies die Menschenwürde schützt und den medizinischen Fortschritt unterstützt, indem es klare Regeln gegen Organhandel setzt und ein solidarisches Gesundheitssystem fördert.
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02.06.2026

In ihrer Rede betonte Mag. Julia Deutsch die Wichtigkeit der Gesetzesänderung, die Werbung und gewinnorientierte Vermittlung von Organen verbietet, um jegliche Kommerzialisierung im Organspendebereich zu verhindern. Sie hob hervor, dass die Novelle rechtliche Lücken schließt und die ethische Grundlage der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit von Organspenden stärkt, um das Vertrauen in das Transplantationssystem zu erhöhen.
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02.06.2026

Bundesrätin Elisabeth Kittl begrüßt das aktualisierte Gewinn- und Werbeverbot für Organe im neuen Organtransplantationsgesetz. Sie betont, dass die Bevölkerung sicher sein muss, dass Organentnahmen nur nach medizinischen und ethischen Kriterien erfolgen und nicht von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst werden dürfen.
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02.06.2026

Günther Ruprecht begrüßt die Novelle des Organtransplantationsgesetzes, die das Werbeverbot für gewinnorientierte Vermittlungen von Organtransplantationen erweitert und damit Lücken im bisherigen Recht schließt. Er betont, dass dies ein klares Zeichen setzt, dass mit menschlichen Organen kein Profit gemacht werden darf, und es notwendig ist, um Patientinnen und Patienten sowie Spender zu schützen.
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19.05.2026 - 4 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede äußert sich Ralph Schallmeiner von den Grünen kritisch zur Praxis des Vertagens von Anträgen im Gesundheitsausschuss, insbesondere zu wichtigen Gesundheitsfragen wie Lachgasmissbrauch und postviralen Erkrankungen. Er beklagt, dass trotz der Dringlichkeit der Themen und der Einigkeit unter den Parteien wenig tatsächliche Beschlüsse gefasst werden und appelliert für eine umfassende Gesundheitsreform, die den Menschen zugutekommt.
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19.05.2026 - 3 minuten

Abgeordneter Rudolf Silvan betont die Bedeutung der Änderung des Organtransplantationsgesetzes, die das Verbot der gewinnorientierten Werbung für Organe stärkt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Organspenden freiwillig und ohne kommerzielle Interessen erfolgen, um jeglichen Anschein von Kommerzialisierung zu verhindern und die Würde des Menschen zu schützen.
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19.05.2026 - 5 minuten

Ulrike Königsberger-Ludwig bedankt sich für den einstimmigen Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Organtransplantationsgesetzes im österreichischen Nationalrat. Die Novelle zielt darauf ab, den Organhandel durch das Verbot gewinnorientierter Werbung und Vermittlung von Organen zu verhindern. Sie betont die Bedeutung von freiwilligen und unentgeltlichen Organspenden und die Beseitigung rechtlicher Grauzonen zur Sicherung ethischer Standards.
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19.05.2026 - 2 minuten

Der Abgeordnete Michael Seemayer betont, dass mit der Gesetzesänderung ein explizites Verbot der Werbung für den Verkauf von Organen und gewinnorientierte Vermittlungsdienstleistungen in Österreich eingeführt wurde. Zudem wird der Geltungsbereich klargestellt, um alle juristischen Grauzonen zu eliminieren. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Organhandel in Österreich stattfindet.
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19.05.2026 - 3 minuten

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer betont in seiner Rede die Bedeutung der Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit bei Organspenden und unterstützt die Neuerungen des Organtransplantationsgesetzes, die kommerzielle Werbung und gewinnorientierte Vermittlung verbieten. Er hebt hervor, dass diese Änderungen auch internationale Schlupflöcher schließen und unerlaubte Rechtsgeschäfte nichtig machen. Zudem fördert das Gesetz die Nutzung nicht verwendbarer Organe zu Forschungszwecken, was den medizinischen Fortschritt und die Überlebenschancen verbessert.
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19.05.2026 - 5 minuten

Der Abgeordnete Mag. Gerhard Kaniak begrüßt die Verschärfungen im Organtransplantationsgesetz, die den gewinnbringenden und illegalen Handel mit Organen unterbinden sollen, und erklärt die Unterstützung seiner Fraktion hierfür. Er hebt zudem die Klarstellung hervor, dass nicht mehr verwendbare Organe für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden können, was vorher ein Graubereich war.
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19.05.2026 - 3 minuten

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum betont in ihrer Rede, dass die Novelle zum Organtransplantationsgesetz klarstellt, dass der Organhandel und die gewinnorientierte Vermittlung von Organen in Österreich strikt verboten sind, um Ausbeutung zu verhindern. Sie unterstreicht die Bedeutung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit bei Organspenden sowie die Notwendigkeit von sachlicher Information und Aufklärung in der Öffentlichkeit.
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19.05.2026 - 4 minuten

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß betont, dass das neue Gesetz notwendig ist, um den gewinnorientierten Organhandel und die kommerzielle Vermittlung von Organtransplantationen zu bekämpfen. Das Gesetz beinhaltet ein Werbeverbot für solche Praktiken, um Menschen zu schützen und den rechtlichen Graubereich zu beseitigen. Die Novelle stellt klar, dass Organspende unentgeltlich und auf freiwilliger Basis erfolgen muss und richtet sich gegen illegale Organtourismusangebote.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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