10.07.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit beschlossen, das die Absicherung von Bürgern beider Länder in Bereichen wie Renten und Sozialleistungen regelt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit beschlossen. Dieses Abkommen regelt, wie die sozialen Sicherungssysteme beider Länder zusammenarbeiten, um die Rechte der Bürger zu schützen, die in einem der beiden Länder arbeiten oder leben. Es soll sicherstellen, dass Menschen, die in Österreich oder der Mongolei arbeiten, Zugang zu sozialen Leistungen wie Renten, Krankenversicherung und anderen sozialen Sicherheiten haben, ohne dass sie Nachteile erleiden, wenn sie zwischen den beiden Ländern wechseln. Ein wichtiger Punkt des Abkommens ist die Vermeidung der Doppelversicherung. Das bedeutet, dass Personen, die in einem der beiden Länder arbeiten, nicht gleichzeitig in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Stattdessen wird festgelegt, in welchem Land die Beiträge gezahlt werden sollen, basierend auf dem Wohnsitz oder dem Arbeitsort der Person. Das Abkommen erleichtert auch den Transfer von Rentenansprüchen zwischen Österreich und der Mongolei. Das bedeutet, dass Menschen, die in beiden Ländern gearbeitet haben, ihre Rentenansprüche zusammenführen können, um eine einheitliche Rente zu erhalten. Dies ist besonders wichtig für Personen, die im Laufe ihres Lebens in beiden Ländern gearbeitet haben und sicherstellen möchten, dass ihre Beiträge zu den Rentensystemen anerkannt werden. Insgesamt zielt das Abkommen darauf ab, die soziale Sicherheit für Bürger beider Länder zu verbessern und die administrativen Hürden zu reduzieren, die mit der Arbeit oder dem Leben in einem anderen Land verbunden sind. Es ist ein Schritt zur engeren Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Mongolei im Bereich der sozialen Sicherheit.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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