Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Waffengesetz 1996, indem er unter anderem die Altersgrenzen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen anhebt, die Anforderungen an die sichere Verwahrung von Waffen verschärft und neue Regelungen für die Überprüfung der Verlässlichkeit von Waffenbesitzern einführt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Waffengesetz 1996 geändert. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B, die nun auf 25 Jahre angehoben wurde. Für Jäger gilt eine Ausnahme, wenn sie nachweisen können, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Jagd erforderlich ist. Zudem wurden die Bestimmungen zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen verschärft. Personen, die 20 oder mehr Schusswaffen besitzen, müssen dies der zuständigen Behörde melden und nachweisen, dass sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung einer Wartefrist von vier Wochen beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe. Diese Frist soll sicherstellen, dass der Erwerb gut überlegt ist. Außerdem müssen Personen, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen, ein klinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, um ihre Verlässlichkeit zu überprüfen. Die Behörden sind verpflichtet, die Verlässlichkeit der Inhaber solcher Dokumente regelmäßig zu überprüfen. Schließlich wurden die Regelungen zur Registrierung von Schusswaffen der Kategorie C geändert. Der Erwerb, Besitz und das Führen dieser Waffen erfordert nun eine behördliche Bewilligung. Personen, die bereits im Besitz solcher Waffen sind, müssen diese registrieren lassen. Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, den illegalen Waffenhandel zu erschweren und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Klassifizierungen
Inneres und Recht
Polizei & Sicherheitsverwaltung
Schlagwörter
Altersgrenze, Registrierung, Schusswaffen, Sicherheitsverwaltung, Verlässlichkeit, Waffengesetz
Abstimmung
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