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Waffengesetz 1996
24.09.2025
Inneres und Recht
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Waffengesetz 1996, indem er unter anderem die Altersgrenzen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen anhebt, die Anforderungen an die sichere Verwahrung von Waffen verschärft und neue Regelungen für die Überprüfung der Verlässlichkeit von Waffenbesitzern einführt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Waffengesetz 1996 geändert. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B, die nun auf 25 Jahre angehoben wurde. Für Jäger gilt eine Ausnahme, wenn sie nachweisen können, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Jagd erforderlich ist. Zudem wurden die Bestimmungen zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen verschärft. Personen, die 20 oder mehr Schusswaffen besitzen, müssen dies der zuständigen Behörde melden und nachweisen, dass sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung einer Wartefrist von vier Wochen beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe. Diese Frist soll sicherstellen, dass der Erwerb gut überlegt ist. Außerdem müssen Personen, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen, ein klinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, um ihre Verlässlichkeit zu überprüfen. Die Behörden sind verpflichtet, die Verlässlichkeit der Inhaber solcher Dokumente regelmäßig zu überprüfen.
Schließlich wurden die Regelungen zur Registrierung von Schusswaffen der Kategorie C geändert. Der Erwerb, Besitz und das Führen dieser Waffen erfordert nun eine behördliche Bewilligung. Personen, die bereits im Besitz solcher Waffen sind, müssen diese registrieren lassen. Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, den illegalen Waffenhandel zu erschweren und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
In ihrer Rede betont Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler die Notwendigkeit der Verschärfung des Waffengesetzes, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Sie hebt hervor, dass das Gesetz Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel enthält und den Datenaustausch verbessert, um die Verlässlichkeit der Waffenbesitzer zu gewährleisten. Kerschler appelliert an die Verantwortung der Abgeordneten, dem Gesetz zuzustimmen, um die versprochenen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
In seiner Rede betont Dominik Reisinger die wesentlichen Änderungen des Waffengesetzes, darunter die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen und die Einführung strengerer psychologischer Tests sowie regelmäßiger Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Er hebt auch die neuen Vorgaben zur sicheren Verwahrung von Waffen und Munition hervor und erwähnt Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel, wie das Verbot des freien Verkaufs von Griffstücken für Faustfeuerwaffen.
In seiner Rede betont Staatssekretär Mag. Jörg Leichtfried die Bedeutung der Verschärfung des Waffengesetzes als Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit in Österreich. Er hebt hervor, dass die neuen Regelungen, wie die Einführung von Waffenverboten bei bestimmten Delikten und die Einschränkung des Verkaufs von Griffstücken, präventiv wirken sollen, um den illegalen Waffenhandel zu erschweren und den Schutz im sozialen Nahraum zu verbessern.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede betont Staatssekretär Jörg Leichtfried die Bedeutung des österreichischen Verfassungsschutzes als entscheidende Schutzlinie gegen Bedrohungen wie Terroranschläge. Er hebt die erfolgreiche internationale Zusammenarbeit hervor, die zur Verhinderung mehrerer Anschläge beigetragen hat, und lobt die harte Arbeit und Loyalität der Mitarbeiter dieser Behörde. Abschließend dankt er den Mitarbeitern der DSN und LSEs für ihre gute Arbeit.
In ihrer Rede betont Verena Schweiger die Notwendigkeit der Verschärfung des Waffengesetzes, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern. Sie hebt hervor, dass die neuen Regelungen, wie die Anhebung der Altersgrenze und die Einführung von psychologischen Gutachten, dazu beitragen sollen, den Zugang zu Waffen streng zu kontrollieren und sicherzustellen, dass nur geeignete Personen Waffen besitzen. Schweiger kritisiert die FPÖ für ihre Ablehnung des Gesetzes, obwohl es darauf abzielt, die öffentliche Sicherheit zu stärken.
In ihrer Rede betont Mag. Julia Deutsch die Notwendigkeit der Novelle des Waffengesetzes als Reaktion auf Sicherheitslücken, die durch ein tragisches Ereignis sichtbar wurden. Sie hebt hervor, dass das Mindestalter für den Besitz von Schusswaffen der Kategorien B und C angehoben wird und die Verlässlichkeitsprüfung, einschließlich psychologischer Kriterien, erweitert wird. Zudem wird die Zusammenarbeit der Behörden verbessert, um Warnsignale besser zu erkennen und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
In ihrer Rede begrüßt Simone Jagl die Änderungen des Waffengesetzes 1996, insbesondere die Verschärfung des Zugangs zu Waffen, kritisiert jedoch, dass die Maßnahmen nicht weitreichend genug sind. Sie hebt die Bedeutung der sicheren Verwahrung von Waffen hervor und fordert strengere Richtlinien, um impulsive Gewalt und Suizide zu verhindern. Zudem plädiert sie für regelmäßige psychologische Überprüfungen von Waffenbesitzern, um gewaltbereite Personen frühzeitig zu identifizieren und von der Waffenzulassung auszuschließen.
In seiner Rede kritisiert Herbert Kober die Änderungen des Waffengesetzes 1996 als unnötige Bürokratisierung und Bevormundung gesetzestreuer Bürger, die ihrer Meinung nach nicht zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Er argumentiert, dass die Gesetzesänderungen legale Waffenbesitzer wie Jäger und Sportschützen unnötig einschränken, während das eigentliche Problem des illegalen Waffenhandels nicht adressiert wird. Kober betont, dass Sicherheit durch Verantwortung und Vertrauen in rechtschaffene Bürger entstehen sollte, nicht durch zusätzliche Vorschriften und Kontrollen.
In seiner Rede betont Ernest Schwindsackl die wesentlichen Änderungen des novellierten Waffengesetzes, darunter die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B auf 25 Jahre und die Einführung einer vierwöchigen Wartefrist beim erstmaligen Erwerb. Er hebt die Verbesserung der Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit durch ein vertieftes klinisch-psychologisches Gutachten hervor und erwähnt, dass die Regelungen für Jäger und Sportschützen weitgehend unverändert bleiben. Schwindsackl kritisiert die Freiheitliche Partei für ihre Ablehnung der Novelle und unterstreicht die Bedeutung der Änderungen für die öffentliche Sicherheit.
In ihrer Rede unterstützt MMag. Elisabeth Kittl die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen auf 25 Jahre, da ab diesem Alter die Verlässlichkeit steigt und das Risikoverhalten abnimmt. Sie befürwortet zudem die Einführung von psychologischen Gutachten für Waffenbesitzer, um deren Verlässlichkeit zu überprüfen, und fordert regelmäßige Tests, um das Gefährdungspotenzial zu minimieren. Kittl kritisiert jedoch, dass das Gesetz keine umfassende Rückwirkung hat und fordert, dass alle Waffenbesitzer, einschließlich Jäger, psychologische Gutachten vorlegen müssen.
In ihrer Rede kritisiert Sandra Jäckel die Änderungen des Waffengesetzes 1996, insbesondere die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb von Faustfeuerwaffen auf 25 Jahre, die sie als willkürlich und ungerechtfertigt empfindet. Sie bemängelt zudem die Verlängerung der Wartefrist auf vier Wochen beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe und sieht darin reine Symbolpolitik, die die Sicherheit nicht erhöht, sondern lediglich gesetzestreue Bürger belastet. Jäckel argumentiert, dass die Maßnahmen nicht auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und die Exekutive unnötig mit zusätzlicher Bürokratie belasten.
In seiner Rede kritisiert Andreas Arthur Spanring die Verschärfung des Waffengesetzes als übermäßige Reaktion auf den Massenmord in Graz und bezeichnet sie als Symbolpolitik, die rechtschaffene Bürger schikaniert, anstatt Kriminelle zu entwaffnen. Er argumentiert, dass die Gesetzesänderung nicht die wahren Ursachen des Problems adressiert, wie etwa die Kommunikationspannen zwischen Behörden, und dass sie lediglich als ideologische Maßnahme genutzt wird, um den Zugang zu legalen Waffen zu erschweren. Spanring betont, dass die Verschärfung des Gesetzes nicht zu mehr Sicherheit führen wird, sondern lediglich die anständigen Bürger benachteiligt.
In seiner Rede kritisiert Werner Gradwohl die Verschärfung des Waffengesetzes als ineffektive Maßnahme, die rechtschaffene Bürger mit zusätzlichen Auflagen belastet, während kriminelle Elemente weiterhin leicht Zugang zu illegalen Waffen haben. Er argumentiert, dass die Verschärfung des Gesetzes nicht die eigentlichen Probleme adressiert, da der Täter des Attentats in Graz trotz eines psychologischen Gutachtens, das ihn als untauglich für den Waffendienst erklärte, eine Waffenbesitzkarte erhielt. Gradwohl betont, dass die Regierung stattdessen effektive Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels ergreifen sollte.
In ihrer Rede betont Mag. Christine Schwarz-Fuchs die Wichtigkeit der Gesetzesänderungen im Waffengesetz 1996, insbesondere die Anhebung der Altersgrenzen für den Erwerb von Schusswaffen und die Einführung einer verlängerten Wartefrist von vier Wochen, um impulsive Käufe zu verhindern. Sie hebt die Bedeutung der regelmäßigen Verlässlichkeitsprüfungen und der psychologischen Gutachten hervor, um sicherzustellen, dass nur verantwortungsvolle Personen Waffen besitzen. Diese Maßnahmen sollen die öffentliche Sicherheit erhöhen und das Risiko von Waffengewalt verringern.
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In ihrer Rede betont Henrike Brandstötter die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF) als Grundpfeiler der Demokratie und verteidigt die Haushaltsabgabe als die beste Finanzierungsoption, um die Unabhängigkeit des ORF von der Politik zu gewährleisten. Sie argumentiert, dass jeder Bürger den ORF auf irgendeine Weise nutzt und kritisiert die FPÖ für ihre Forderung nach einer Budgetfinanzierung, die ihrer Meinung nach den ORF politisch abhängiger machen würde. Brandstötter weist auch darauf hin, dass die FPÖ mit ihrer Kritik an der Haushaltsabgabe möglicherweise eigene mediale Interessen verfolgt.
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In ihrer Rede betont Sigrid Maurer die Bedeutung eines gut finanzierten, öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie dem ORF für die Demokratie in Österreich und spricht sich gegen eine Budgetfinanzierung aus, um politische Unabhängigkeit zu gewährleisten. Sie weist darauf hin, dass der ORF trotz Sparvorgaben ein vielfältiges Angebot bietet und dass die Einführung einer Haushaltsabgabe zur Finanzierung nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs gerechtfertigt ist. Maurer kritisiert die Medienpolitik rechtsautoritäter Regierungen und hebt die Wichtigkeit der Unabhängigkeit des ORF hervor.
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In ihrer Rede kritisiert die FPÖ-Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik die österreichische Regierung und die Einheitspartei dafür, das Volksbegehren zur Abschaffung der ORF-Gebühren zu ignorieren und wirft ihnen vor, die Demokratie zu untergraben, indem sie nur Anliegen unterstützen, die ihrem politischen Weltbild entsprechen. Sie beschuldigt die Regierung, Politik zugunsten des ORF zu betreiben, während die Bürger die Kosten tragen müssen, und kritisiert die ihrer Meinung nach einseitige Berichterstattung des ORF. Schuch-Gubik warnt, dass die Abrechnung für diese Politik spätestens am Wahltag erfolgen wird.
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In ihrer Rede betont Sabine Schatz die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF) für die Pressefreiheit und Demokratie in Österreich und lehnt das Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe Nein“ ab. Sie kritisiert die FPÖ für ihre Angriffe auf den ORF und hebt die Notwendigkeit von Reformen innerhalb des ORF hervor, insbesondere in Bezug auf die Mitbestimmung der Landeshauptleute und die Anpassung des ORF-Beitrags-Gesetzes. Schatz unterstreicht, dass der ORF eine wichtige Quelle für fundierte Informationen in Zeiten von Fake News und Populismus darstellt.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede kritisiert der FPÖ-Abgeordnete Christian Hafenecker den ORF scharf und unterstützt das Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe Nein“, das von 120.000 Menschen unterzeichnet wurde. Er wirft dem ORF politische Propaganda und Misswirtschaft vor und fordert eine Reform hin zu einem verschlankten, objektiven öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Hafenecker betont, dass mit einem FPÖ-geführten Kanzler die Zwangsgebühren abgeschafft würden.
In ihrer Rede begrüßt Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer die Änderungen des Waffengesetzes 1996 als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, betont jedoch, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Sie hebt die Notwendigkeit regelmäßiger psychologischer Tests und klarer Regelungen zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen hervor, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Prammer kritisiert, dass die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen, um den illegalen Waffenbesitz effektiv zu bekämpfen, und fordert ein Rückgabeprogramm für illegale Waffen.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Julia Elisabeth Herr die Notwendigkeit der Gesetzesänderungen im Waffengesetz 1996, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Sie hebt hervor, dass die neuen Regelungen, wie die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb von Schusswaffen und die Einführung einer Wartefrist, dazu beitragen sollen, den Zugang zu Waffen zu erschweren und somit Vorfälle wie das Attentat in Graz zu verhindern. Zudem unterstützt sie die Maßnahmen zur besseren Kontrolle und Registrierung von Waffen, um sowohl den legalen als auch den illegalen Waffenbesitz zu reduzieren.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Christian Hafenecker die Änderungen des Waffengesetzes 1996, insbesondere die Erhöhung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie die Einführung einer Wartefrist und die Notwendigkeit eines klinisch-psychologischen Gutachtens. Er argumentiert, dass diese Maßnahmen nicht zur Verhinderung von Vorfällen wie dem Amoklauf in Graz beitragen würden und sieht darin vielmehr einen Versuch, den legalen Waffenbesitz in Österreich weiter einzuschränken.
In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Ernst Gödl die wesentlichen Änderungen des Waffengesetzes 1996, darunter die Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B auf 25 Jahre und die Einführung einer vierwöchigen Wartefrist beim erstmaligen Erwerb. Er hebt auch die verschärften Anforderungen an die waffenrechtliche Verlässlichkeit, einschließlich eines klinisch-psychologischen Gutachtens, sowie die verbesserte behördliche Zusammenarbeit hervor. Zudem werden Ausnahmeregelungen für Jäger und Angehörige traditioneller Schützenverbände erläutert.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Mag. Gernot Darmann die Novelle des Waffengesetzes 1996 als willkürlich und schikanös, insbesondere die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B auf 25 Jahre. Er hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage dieser Entscheidung und bemängelt, dass die Regierung trotz bestehender Möglichkeiten keine effektiven Maßnahmen zur Verbesserung der psychologischen Begutachtung ergriffen hat. Zudem äußert er Bedenken, dass die neuen bürokratischen Anforderungen die Polizei von wichtigeren Aufgaben ablenken könnten.
In seiner Rede unterstützt Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff die Änderungen des Waffengesetzes 1996, insbesondere die Einführung von Altersgrenzen und psychologischen Gutachten für den Waffenbesitz, um die Sicherheit zu erhöhen. Er betont die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen und die Bedeutung der neuen Regelungen zur Dokumentation und Registrierung von Waffen, um verantwortungsvollen Waffenbesitz zu gewährleisten. Hoyos-Trauttmansdorff hebt hervor, dass die Maßnahmen ausgewogen sind und sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch den legalen Waffenbesitz berücksichtigen.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke die Notwendigkeit, Lücken im Waffengesetz zu schließen, insbesondere im Hinblick auf den psychologischen Eignungstest und die Altersgrenze für den Erwerb von Schusswaffen. Sie hebt hervor, dass die Änderungen im Gesetz, wie die Anhebung der Altersgrenze und die Einführung eines psychologischen Gutachtens, auf die Ereignisse in Graz reagieren und die Sicherheit erhöhen sollen. Wotschke kritisiert die FPÖ für ihre prinzipielle Ablehnung der Regierungsmaßnahmen, obwohl auch innerhalb der FPÖ Zustimmung zu bestimmten Aspekten des Gesetzes besteht.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Margreth Falkner die wesentlichen Änderungen des Waffengesetzes, darunter die Anhebung des Mindestalters für den Waffenbesitz auf 25 Jahre und die Verschärfung der psychologischen Kontrollen zur Überprüfung der Verlässlichkeit von Waffenbesitzern. Sie hebt die Einführung einer Wartefrist beim Waffenkauf hervor und betont die Schließung von Schlupflöchern im Gesetz, um den illegalen Waffenhandel zu erschweren. Falkner unterstreicht, dass diese Maßnahmen die Sicherheit erhöhen und insbesondere den Schutz von Frauen verbessern sollen.
In seiner Rede betont Bundesminister Gerhard Karner die wesentlichen Änderungen des Waffengesetzes, darunter die Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorien B und C sowie die Verlängerung der Wartefrist auf vier Wochen. Er hebt die Bedeutung des verbesserten Datenaustauschs zwischen Behörden hervor, um die Sicherheit zu erhöhen, und dankt den Koalitionspartnern und Experten für ihre konstruktive Mitarbeit an dieser umfassenden Novelle.
In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Dr. Susanne Fürst die Novelle des Waffengesetzes 1996, indem sie argumentiert, dass die Änderungen mehr Bürokratie und unnötige Polizeikontrollen bei unbescholtenen Bürgern verursachen, anstatt die Sicherheit zu erhöhen. Sie bezweifelt, dass die neuen Regelungen, wie die Altersgrenze und die verschärften Kontrollen, tatsächlich zu mehr Sicherheit führen, und sieht die Maßnahmen als ineffektiv an, um Kriminalität zu bekämpfen.
In seiner Rede betont Staatssekretär Mag. Jörg Leichtfried die Bedeutung der Verschärfung des Waffengesetzes als Reaktion auf den Amoklauf in Graz, um die Sicherheit in Österreich zu erhöhen. Er hebt hervor, dass die Änderungen, wie die Anhebung der Altersgrenze und die Einführung von Wartefristen sowie psychologischen Gutachten, darauf abzielen, den Missbrauch von legalen Waffen zu erschweren und die Verlässlichkeit der Waffenbesitzer sicherzustellen. Zudem wird die Notwendigkeit betont, illegale Waffen zu bekämpfen und den Erwerb von Waffenbestandteilen wie Griffstücken zu regulieren, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Bettina Zopf die Bedeutung des Waffengesetzes für den Schutz vor Missbrauch und Gewalt sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen, insbesondere durch Jäger. Sie hebt hervor, dass die Einbindung der Landesjagdverbände und der Jagd Österreich in den Gesetzgebungsprozess wichtig war, um praktikable Rahmenbedingungen für die Jagd zu schaffen. Zopf lobt die Maßnahmen wie die Verlängerung der Wartefrist beim Waffenerwerb und die verbesserte Datenlage für Waffenbehörden, die die Sicherheit erhöhen, ohne die berechtigten Interessen der Jagdgemeinschaft zu beeinträchtigen.
In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Ernst Gödl die Wichtigkeit der Änderungen im Waffengesetz 1996, insbesondere die Erhöhung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B auf 25 Jahre, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Er kritisiert die Freiheitliche Partei für ihre widersprüchliche Haltung und hebt hervor, dass frühere Beschlüsse, die den Datenaustausch verhinderten, von Mitgliedern dieser Partei mitgetragen wurden. Gödl unterstreicht, dass die aktuellen Änderungen, einschließlich der verbesserten Datenaustauschmöglichkeiten, notwendig sind, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Markus Leinfellner die psychologischen Verschärfungen im Waffengesetz, insbesondere die Notwendigkeit eines klinisch-psychologischen Gutachtens für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte, und bezeichnet diese als unzureichend. Er bemängelt, dass Personen, die bereits Waffen besitzen, bei der Beantragung einer weiteren Waffenbesitzkarte erneut psychologische Prüfungen durchlaufen müssen. Leinfellner fordert eine umfassendere Zusammenarbeit zwischen den Behörden, um die Verlässlichkeit von Waffenbesitzern besser zu überprüfen.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede kritisiert der Abgeordnete Maximilian Linder das neue Waffengesetz, insbesondere den Abschnitt über den Informationsaustausch zwischen Behörden, der Gemeinden verpflichtet, personenbezogene Daten an die Waffenbehörde zu übermitteln. Er argumentiert, dass Gemeinden keine sicherheitsrelevanten Daten besitzen und durch das Gesetz gezwungen werden, subjektive Einschätzungen zu melden, was er als unpraktikabel und unverantwortlich ansieht. Linder fordert die Regierung auf, ihre Versprechen zur Verwaltungsvereinfachung einzuhalten und praktikable Gesetze zu erlassen.
In ihrer Rede begrüßt Abgeordnete Leonore Gewessler die Änderungen des Waffengesetzes 1996, insbesondere die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie die Einführung einer Wartefrist und die Verschärfung der Bestimmungen zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen. Sie betont jedoch, dass diese Maßnahmen nur die Minimalanforderungen erfüllen und fordert weitere Schritte, wie strengere psychologische Untersuchungen und konsequenteres Vorgehen gegen illegale Waffen, um die öffentliche Sicherheit weiter zu erhöhen.
In seiner Rede betont Abgeordneter Maximilian Köllner die Notwendigkeit der Verschärfung des Waffengesetzes, um die Sicherheit zu erhöhen. Er hebt die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen, die Einführung einer Wartefrist von vier Wochen beim Ersterwerb und die Erweiterung der psychologischen Gutachten und Zuverlässigkeitsprüfungen hervor. Zudem spricht er sich für strengere Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel und die Einschränkung des privaten Verkaufs aus.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Volker Reifenberger die Änderungen des Waffengesetzes 1996 als überzogene Anlassgesetzgebung, die rechtstreue Bürger schikaniere, ohne den illegalen Waffenbesitz effektiv zu bekämpfen. Er bemängelt die neuen Altersgrenzen als willkürlich und die rückwirkenden Regelungen als möglicherweise verfassungswidrig. Zudem fordert er einen besseren Informationsaustausch zwischen der Stellungskommission und der Waffenbehörde, um die Verlässlichkeit von Waffenbesitzern zu überprüfen.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Sabine Schatz die Bedeutung der Verschärfung des Waffengesetzes, insbesondere durch die Einführung psychologischer Tests, regelmäßige Überprüfungen und die Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen. Sie hebt hervor, dass diese Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit stehen und auf breite Unterstützung in der Bevölkerung stoßen. Zudem wird die Möglichkeit betont, bei Ermittlungen wegen gefährlicher Delikte ein vorläufiges Waffenverbot zu verhängen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.
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In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre die Notwendigkeit, Schulen zu sicheren und unterstützenden Orten zu machen, insbesondere durch den Ausbau von Schulpsychologie und Schulsozialarbeit. Sie hebt die Einführung von Programmen zur mentalen Gesundheit und Extremismusprävention sowie die verpflichtende Suspendierungsbegleitung hervor, um Schüler:innen besser zu unterstützen und Schulabbrüche zu verhindern. Ziel ist es, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und tragische Vorfälle wie den Massenmord in Graz zu minimieren.
In ihrer Rede begrüßt Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Verschärfung des Waffengesetzes als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit in Österreich. Sie hebt hervor, dass die neuen Regelungen, wie die Anhebung der Altersgrenze und die Einführung von psychologischen Gutachten, eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Regelungen darstellen. Zudem fordert sie weitere Maßnahmen, wie regelmäßige psychologische Tests für alle Waffenbesitzer, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.
In ihrer Rede begrüßt Abgeordnete Mag. Meri Disoski die Änderungen des Waffengesetzes 1996 als einen längst überfälligen Schritt, kritisiert jedoch, dass das Gesetz weiterhin viele Ausnahmen und Hintertüren enthält, insbesondere bei der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung. Sie fordert eine regelmäßige psychologische Überprüfung, um sicherzustellen, dass keine gewaltbereiten Personen Zugang zu Schusswaffen erhalten, und betont, dass der Waffenbesitz für Privatpersonen zur absoluten Ausnahme gemacht werden sollte.
In ihrer Rede lobt Abgeordnete Melanie Erasim die Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B auf 25 Jahre und die Einführung strengerer psychologischer Tests für Waffenbesitzer. Sie betont die Bedeutung der verlängerten Wartefrist von vier Wochen beim erstmaligen Waffenerwerb und die Notwendigkeit einer besseren behördlichen Zusammenarbeit zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit.
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In seiner Rede korrigiert Abgeordneter Mag. Yannick Shetty eine unvollständige Aussage von Abgeordnetem Leinfellner über die Forderungen von Landeshauptmann Kunasek. Shetty stellt klar, dass Kunasek nicht nur strengere psychologische Tests, sondern auch eine Altersverschärfung in bestimmten Bereichen befürwortet. Er fordert Ehrlichkeit von der Opposition bezüglich ihrer Probleme mit dem Gesetzesvorhaben der Regierung.
In seiner Rede betont Abgeordneter Philip Kucher die Notwendigkeit der Verschärfung des Waffengesetzes, insbesondere nach dem Massaker in Graz, und unterstützt die Einführung eines psychologischen Gutachtens vor dem Erwerb von Schusswaffen. Er kritisiert die FPÖ für ihre ablehnende Haltung gegenüber den Änderungen und hebt hervor, dass die Maßnahmen, wie die Einschränkung des Zugangs zu illegalen Waffen und die Überprüfung der Verlässlichkeit von Waffenbesitzern, zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen sollen.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Michael Schnedlitz die Verschärfung des Waffengesetzes als absurd und nicht zielführend für die Sicherheit. Er argumentiert, dass die neuen Regelungen alle rechtschaffenen Staatsbürger unter Generalverdacht stellen, anstatt sich auf die Bekämpfung von Verbrechern zu konzentrieren. Schnedlitz betont, dass die Bevölkerung diese Maßnahmen durchschaut und sie nicht als Verbesserung der Sicherheit wahrnimmt.
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In seiner Rede kritisiert der FPÖ-Abgeordnete Dr. Markus Tschank die ORF-Haushaltsabgabe und bezeichnet sie als überteuert im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Er bemängelt die fehlende Wettbewerbsfähigkeit und die einseitige Berichterstattung des ORF, fordert eine Reform hin zu einer budgetfinanzierten Struktur mit reduzierten Kosten und einer objektiveren Berichterstattung. Tschank lobt das Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ als wichtigen Schritt in Richtung dieser Reform.
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In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Nico Marchetti das Kinderparlament aus Graz und erklärt die Notwendigkeit der Einführung der Haushaltsabgabe für den ORF, nachdem die bisherige GIS-Gebühr vom Verfassungsgerichtshof als nicht verfassungskonform aufgehoben wurde. Er betont, dass die Haushaltsabgabe die nachhaltigste und verfassungskonforme Option sei und fordert im Gegenzug vom ORF effizientes Wirtschaften, objektive Berichterstattung und die Erfüllung des Bildungsauftrags.
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In seiner Rede betont Abgeordneter Manfred Sams die Bedeutung des ORF als starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der nicht nur ein wesentlicher Teil der österreichischen Identität und Kultur ist, sondern auch als Anker für objektive Informationen in Zeiten von Fake News dient. Er argumentiert, dass die Haushaltsabgabe eine notwendige Investition in unabhängige Information, Kultur und Demokratie darstellt, und kritisiert alternative Medienkanäle als parteiische Propaganda. Sams plädiert dafür, den ORF zu sichern und zukunftssicher zu machen, anstatt ihn zu schwächen.
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