Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung und Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit Covid-19-Maßnahmen berechtigt sind und ihre Haftung dabei auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit begrenzt ist.Ausführlicher
Der Nationalrat hat Änderungen am Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 beschlossen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Rechte und Pflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Zukünftig dürfen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Bewältigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise beraten, vertreten und Bestätigungen ausstellen. Das bedeutet, sie können bei Problemen rund um die Covid-19-Krise helfen und offizielle Dokumente ausstellen. Dabei haften die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf maximal das Zehnfache der Mindestversicherungssumme begrenzt, höchstens aber auf den Betrag des entstandenen oder vermiedenen Schadens.
Klassifizierungen
Wirtschaft
Unternehmensrecht & Gewerberecht
Schlagwörter
Covid-19, Haftung, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
13.07.2021
13.07.2021
13.07.2021
07.07.2021 - 2 minuten
07.07.2021 - 2 minuten
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