Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, die Gültigkeit bestimmter COVID-19-Sonderregelungen und Fristen bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.Ausführlicher
Der Nationalrat hat beschlossen, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe zu ändern. Wichtigste Änderung ist, dass verschiedene Fristen, die ursprünglich am 31. Dezember 2021 endeten, nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Dies betrifft zum Beispiel bestimmte Regelungen im Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz. Konkret bedeutet das, dass bestimmte Sonderregelungen wegen der COVID-19-Pandemie nun länger gelten. Für Bürger bedeutet das im Wesentlichen, dass bestimmte COVID-19-bezogene Sonderregelungen und Ausnahmen bis Mitte 2022 weiter bestehen bleiben. Dies kann zum Beispiel steuerliche Erleichterungen, Regelungen zum Schutz von Mietern oder besondere Verfahrensvorschriften betreffen. Diese Verlängerungen sollen helfen, die Auswirkungen der Pandemie abzumildern und den Bürgern wie auch den Verwaltungen mehr Planungssicherheit und Stabilität in dieser außergewöhnlichen Zeit zu geben.
Klassifizierungen
Budget und Finanzen
Steuern & Abgaben
Gesundheit und Ernährung
Öffentliche Gesundheit & Prävention
Inneres und Recht
Verfassungsrecht & Staatsorganisation, Verwaltungsrecht & Behördenorganisation
Schlagwörter
COVID-19, Finanzielle Unterstützung, Fristverlängerung, Gesundheitsmaßnahmen, Pandemie, Steuererleichterungen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
21.12.2021
21.12.2021
21.12.2021
21.12.2021
15.12.2021 - 3 minuten
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