Kurz gesagt
Der Nationalrat hat entschieden, dass die Bestimmung in § 43 Abs. 1a des AMA-Gesetzes 1992 nicht wie ursprünglich geplant Ende 2021 außer Kraft tritt und somit weiterhin gültig bleibt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Bundesgesetz zur Änderung des AMA-Gesetzes beschlossen. Dieses Gesetz betrifft die Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA). Eine wichtige Änderung besteht darin, dass eine bestimmte Regelung in § 43 Abs. 1a nun dauerhaft gilt und nicht wie ursprünglich vorgesehen am 31. Dezember 2021 außer Kraft tritt. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Bestimmungen weiterhin aktiv bleiben und ihre Gültigkeit nicht verloren haben.
Klassifizierungen
Land- und Forstwirtschaft
Agrarpolitik & Subventionen
Schlagwörter
AMA-Gesetz, Agrarmarkt Austria, Marktordnungsstelle, Regelung
15.12.2021 - 1 minute
15.12.2021 - 2 minuten
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