Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel, indem er die Nationalparkfläche auf 9.671 Hektar festlegt, die Aufgaben der Nationalparkgesellschaft präzisiert und die finanzielle Verantwortung zwischen Bund und Land Burgenland klärt, um den Schutz und die Entwicklung des Nationalparks zu gewährleisten.Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft die Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel. Eine wesentliche Änderung ist die Festlegung der Nationalparkfläche auf 9.671 Hektar, die sich über mehrere Gemeinden erstreckt. Jede Veränderung dieser Flächen bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien. Zudem wird die Bedeutung des Nationalparks als ökologisch wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung hervorgehoben, und es wird betont, dass die Erhaltung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Akzeptanz der Bevölkerung und der Kriterien der Weltnaturschutzunion erfolgen soll. Die Nationalparkgesellschaft erhält erweiterte Aufgaben, darunter die Planung und Betreuung des Nationalparks, die Sicherstellung der finanziellen und personellen Ausstattung sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungen und Bildungsmaßnahmen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Nationalparks und die grenzüberschreitende Kooperation mit Ungarn sind Teil der Aufgaben. Die Finanzierung des Nationalparks soll grundsätzlich je zur Hälfte vom Bund und vom Land Burgenland getragen werden, wobei eine ausgewogene Finanzierung über einen Zeitraum von fünf Jahren angestrebt wird. Ein Nationalparkforum wird eingerichtet, um die Interessen der örtlichen Bevölkerung und relevanter Interessengruppen zu vertreten. Dieses Forum soll mindestens einmal jährlich tagen und Empfehlungen an die Nationalparkgesellschaft aussprechen. Zudem wird ein Wissenschaftlicher Beirat zur fachlichen Beratung der Nationalparkgesellschaft und des Nationalparkdirektors eingerichtet. Die Mitglieder dieses Beirats werden für fünf Jahre bestellt und sollen über wissenschaftliche Qualifikationen verfügen, die für den Nationalpark relevant sind.
Klassifizierungen
Klima, Umwelt und Energie
Biodiversität & Naturschutz, Umweltrecht & Genehmigungsverfahren
Land- und Forstwirtschaft
Ländliche Entwicklung & Strukturförderung
Schlagwörter
Burgenland, Grenzüberschreitende Kooperation, Ländliche Entwicklung, Nationalpark, Naturschutz, Neusiedler See-Seewinkel, Strukturförderung, Umweltrecht, Ökologie
Abstimmung
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