Kurz gesagt
Der Beschluss fordert eine klare und dauerhafte Kennzeichnung von Schusswaffen und deren wesentlichen Teilen, die in Österreich in Verkehr gebracht werden, und er ermöglicht eine engere polizeiliche Zusammenarbeit der österreichischen Behörden mit EU-Partnern und die Europäische Grenz- und Küstenwache.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Schusswaffen und deren wesentliche Bestandteile künftig klar, lesbar und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen. Diese Kennzeichnung muss unmittelbar nach der Herstellung, Einfuhr oder Verbringung ins Bundesgebiet erfolgen. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Lauf, Trommel und Rahmen. Die Kennzeichnung muss Angaben wie Hersteller, Herstellungsland, Herstellungsnummer und Jahr umfassen. Gewerbetreibende mit entsprechender Erlaubnis dürfen die Kennzeichnung durchführen und erhalten dafür eine angemessene Vergütung. Zudem wurde das EU-Polizeikooperationsgesetz so geändert, dass nun auch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Grenz- und Küstenwache geregelt ist, einschließlich Schadensregelungen und Befugnisse des Personals in Österreich.
Klassifizierungen
Europäische Union
EU-Institutionen & Mitwirkung
Inneres und Recht
Polizei & Sicherheitsverwaltung
Wirtschaft
Unternehmensrecht & Gewerberecht
Schlagwörter
EU-Polizeikooperation, Europäische Grenz- und Küstenwache, Gewerbetreibende, Kennzeichnungsverfahren, Polizeikooperation, Schadensregelungen, Schusswaffenkennzeichnung, Sicherheitsverwaltung, Vergütung
04.11.2020
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