Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass das Innenministerium Einrichtungen beauftragen kann, Gewaltpräventionsberatungen für Gefährder durchzuführen, und es das Datum für das Inkrafttreten von Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz auf den 1. September 2021 verschoben wird.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) zu ändern. Hier die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache: Der Innenminister kann jetzt besondere Einrichtungen für die Arbeit mit Tätern, die Opfer schützen soll, beauftragen. Diese Einrichtungen sollen Personen beraten, die anderen Gewalt angetan haben, um ihnen zu helfen, zukünftig auf Gewalt zu verzichten. Diese Beratung soll mindestens sechs Stunden dauern. Im Gesetzestext werden bisherige Begriffe wie "Gewaltpräventionszentrum" durch "Beratungsstelle für Gewaltprävention" ersetzt, um einheitliche Bezeichnungen zu verwenden. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass einige der neuen Regelungen erst ab dem 1. September 2021 gelten und der Innenminister bis Ende August 2022 die neuen Maßnahmen bewerten muss. Dabei sollen bestehende Einrichtungen, die sich gegen Gewalt engagieren, einbezogen werden.
Klassifizierungen
Frauen und Gleichbehandlung
Gewaltprävention & Opferschutz
Inneres und Recht
Polizei & Sicherheitsverwaltung
Schlagwörter
Beratungsstellen, Gewaltprävention, Opferschutz, Sicherheitspolizeigesetz
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