Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Untersuchungsausschüsse des Nationalrates oder ihre Vorsitzenden in bestimmten Angelegenheiten nun von Verwaltungsgerichten überprüft werden können und dass diese Verfahren schneller, nämlich innerhalb von vier Wochen, abgeschlossen sein müssen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 zu ändern. Zwei wichtige Änderungen wurden vorgenommen: Erstens wurde festgelegt, dass neben Gebietskörperschaften nun auch Untersuchungsausschüsse des Nationalrates bzw. deren Vorsitzende in bestimmten Angelegenheiten Klage beim Verwaltungsgerichtshof einbringen können. Zweitens wurde die Frist für Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs in Verfahren gemäß Art. 130 Abs. 1a B-VG auf bis zu vier Wochen verkürzt, während sie in anderen Fällen bis zu drei Monate beträgt. Diese Änderungen sollen die Arbeitsweise des Verwaltungsgerichtshofs an aktuelle Anforderungen anpassen und die Prozesse in bestimmten Fällen beschleunigen.
Klassifizierungen
Inneres und Recht
Justizverwaltung & Gerichte, Verwaltungsrecht & Behördenorganisation
Schlagwörter
Untersuchungsausschüsse, Verfahrensbeschleunigung, Verwaltungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshofgesetz
23.03.2021 - 2 minuten
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