Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt Verschärfungen bei Informationspflichten und Strafen im Zahlungsdienstegesetz 2018 ein und hebt das Pfandbriefstelle-Gesetz auf.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Zahlungsdienstegesetz 2018 zu ändern und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufzuheben. Ein wichtiger Punkt dieser Änderungen betrifft Informationen zu Zahlungsdiensten: Wenn Finanzdienstleister gegen die Vorschriften zur Angabe von Gebühren und Wechselkursen für Zahlungen verstoßen, können sie mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Außerdem wird klargestellt, dass Überweisungen nur in Euro durchgeführt werden dürfen, und es werden bestimmte EU-Verordnungen offiziell in nationales Recht übernommen. Das Bundesgesetz über die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken wird mit der Kundmachung des neuen Gesetzes aufgehoben.
Klassifizierungen
Budget und Finanzen
Banken & Finanzmärkte
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Inneres und Recht
Verfassungsrecht & Staatsorganisation
Schlagwörter
EU-Verordnungen, Euro, Finanzdienstleister, Gebühren, Landes-Hypothekenbanken, Nationales Recht, Pfandbriefstelle-Gesetz, Wechselkurse, Zahlungsdienstegesetz
03.05.2020
03.05.2020
03.05.2020
27.04.2020 - 4 minuten
27.04.2020 - 4 minuten
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