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Zahlungsdienstegesetz 2018 und Pfandbriefstelle-Gesetz
27.04.2020
Budget und FinanzenInneres und Recht
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt Verschärfungen bei Informationspflichten und Strafen im Zahlungsdienstegesetz 2018 ein und hebt das Pfandbriefstelle-Gesetz auf.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Zahlungsdienstegesetz 2018 zu ändern und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufzuheben. Ein wichtiger Punkt dieser Änderungen betrifft Informationen zu Zahlungsdiensten: Wenn Finanzdienstleister gegen die Vorschriften zur Angabe von Gebühren und Wechselkursen für Zahlungen verstoßen, können sie mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Außerdem wird klargestellt, dass Überweisungen nur in Euro durchgeführt werden dürfen, und es werden bestimmte EU-Verordnungen offiziell in nationales Recht übernommen. Das Bundesgesetz über die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken wird mit der Kundmachung des neuen Gesetzes aufgehoben.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Der Abgeordnete Ing. Eduard Köck erläutert, dass die besprochenen Gesetzesänderungen die Angleichung von Wechselspesen in der EU, die Abschaffung des obsolet gewordenen Pfandbriefstelle-Gesetzes sowie die Anpassung des Eigenkapitals für Lebensversicherungen im Versicherungsaufsichtsgesetz umfassen und alle zur Verbesserung und Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger beitragen. Diese Maßnahmen werden deshalb von seiner Fraktion unterstützt.
Abgeordneter Dominik Reisinger erläuterte, dass der Nationalrat einer Senkung des Prozentsatzes in § 167 Abs. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes von 100 auf 85 zugestimmt hat, und er informiert über Verschärfungen bei den Informationspflichten sowie Strafen im Zahlungsdienstegesetz 2018 und die Aufhebung des Pfandbriefstelle-Gesetzes.
Mag. Bernd Saurer kritisiert die formale Handhabung der Gesetzesabstimmungen im Nationalrat und betont die Notwendigkeit, vorrangig private Haushalte und Kleinunternehmen in der aktuellen Ausnahmesituation zu unterstützen, indem er die Einführung eines Konsumgutscheins von 1.000 Euro für alle österreichischen Staatsbürger fordert.
Der Abgeordnete Mag. Dr. Rudolf Taschner betont in seiner Rede die Notwendigkeit staatlicher Geldinjektionen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise und hebt hervor, dass Geld auf Vertrauen basiert, was essenziell für die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen und eine ordoliberale Wirtschaftspolitik ist. Er unterstreicht das Glück, einen philosophisch gebildeten Finanzminister zu haben, der diese komplexe Balance zwischen Vertrauen und Freiheit versteht und zu handhaben weiß.
Die Abgeordnete Mag. Karin Greiner fordert eine gerechtere Finanzierung der Krise, insbesondere durch stärkere Beiträge von Onlinegiganten und Superreichen, sowie eine Vereinheitlichung der Maßnahmen in der Krisenbekämpfung auf europäischer Ebene, um die Last nicht allein auf ArbeitnehmerInnen und Kleinunternehmen abzuwälzen.
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