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Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
27.04.2020
Budget und Finanzen
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass im Versicherungsaufsichtsgesetz ab 1. Juli 2020 der Prozentsatz in § 167 Abs. 4 von 100 auf 85 gesenkt wird.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 zu ändern. Diese Änderung betrifft insbesondere den § 167 Absatz 4. Die bisherige Zahl "100" wird durch die Zahl "85" ersetzt. Dies könnte bedeuten, dass eine bestimmte Grenze oder Zahl, die im Rahmen der Versicherungsaufsicht wichtig ist, von 100 auf 85 reduziert wird. Zusätzlich wird festgelegt, dass diese Änderung am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Zusammengefasst sind die wichtigsten Punkte: eine Änderung des § 167 Absatz 4 von 100 auf 85 und das Inkrafttreten dieser Änderung ab dem 1. Juli 2020.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Mag. Bernd Saurer kritisiert die formale Handhabung der Gesetzesabstimmungen im Nationalrat und betont die Notwendigkeit, vorrangig private Haushalte und Kleinunternehmen in der aktuellen Ausnahmesituation zu unterstützen, indem er die Einführung eines Konsumgutscheins von 1.000 Euro für alle österreichischen Staatsbürger fordert.
Der Abgeordnete Ing. Eduard Köck erläutert, dass die besprochenen Gesetzesänderungen die Angleichung von Wechselspesen in der EU, die Abschaffung des obsolet gewordenen Pfandbriefstelle-Gesetzes sowie die Anpassung des Eigenkapitals für Lebensversicherungen im Versicherungsaufsichtsgesetz umfassen und alle zur Verbesserung und Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger beitragen. Diese Maßnahmen werden deshalb von seiner Fraktion unterstützt.
Abgeordneter Dominik Reisinger erläuterte, dass der Nationalrat einer Senkung des Prozentsatzes in § 167 Abs. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes von 100 auf 85 zugestimmt hat, und er informiert über Verschärfungen bei den Informationspflichten sowie Strafen im Zahlungsdienstegesetz 2018 und die Aufhebung des Pfandbriefstelle-Gesetzes.
Der Abgeordnete Mag. Dr. Rudolf Taschner betont in seiner Rede die Notwendigkeit staatlicher Geldinjektionen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise und hebt hervor, dass Geld auf Vertrauen basiert, was essenziell für die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen und eine ordoliberale Wirtschaftspolitik ist. Er unterstreicht das Glück, einen philosophisch gebildeten Finanzminister zu haben, der diese komplexe Balance zwischen Vertrauen und Freiheit versteht und zu handhaben weiß.
Die Abgeordnete Mag. Karin Greiner fordert eine gerechtere Finanzierung der Krise, insbesondere durch stärkere Beiträge von Onlinegiganten und Superreichen, sowie eine Vereinheitlichung der Maßnahmen in der Krisenbekämpfung auf europäischer Ebene, um die Last nicht allein auf ArbeitnehmerInnen und Kleinunternehmen abzuwälzen.
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