Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass im Versicherungsaufsichtsgesetz ab 1. Juli 2020 der Prozentsatz in § 167 Abs. 4 von 100 auf 85 gesenkt wird.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 zu ändern. Diese Änderung betrifft insbesondere den § 167 Absatz 4. Die bisherige Zahl "100" wird durch die Zahl "85" ersetzt. Dies könnte bedeuten, dass eine bestimmte Grenze oder Zahl, die im Rahmen der Versicherungsaufsicht wichtig ist, von 100 auf 85 reduziert wird. Zusätzlich wird festgelegt, dass diese Änderung am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Zusammengefasst sind die wichtigsten Punkte: eine Änderung des § 167 Absatz 4 von 100 auf 85 und das Inkrafttreten dieser Änderung ab dem 1. Juli 2020.
Klassifizierungen
Budget und Finanzen
Sonstiges
Schlagwörter
Inkrafttreten, Versicherungsaufsichtsgesetz, § 167 Absatz 4, Änderung
03.05.2020
03.05.2020
03.05.2020
27.04.2020 - 4 minuten
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