14.12.2021
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt den neuen Beruf "Operationstechnische Assistenz" ein, regelt dessen Ausbildung und Berufsberechtigung, und integriert diesen Beruf in bestehende Gesetze wie das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz und das Gesundheitsberuferegister-Gesetz.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das mehrere bestehende Gesetze ändert, um die Einführung des Berufes des "Operationstechnischen Assistenten" (OTA) zu regeln. Dieses Gesetz legt fest, dass OTAs eigenverantwortlich bei Operationen und in der perioperativen Betreuung von Patienten arbeiten können. Dazu gehören Aufgaben wie das Instrumentieren, das Durchführen von Lagerungen sowie die Assistenz bei Operationen und die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen in Notfällen. OTAs dürfen ihren Beruf nur im Dienstverhältnis zu Krankenanstalten oder freiberuflich tätigen Ärzten ausüben. Die Ausbildung zum OTA dauert drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Teile, die an speziellen Schulen oder im Zusammenhang mit Krankenhäusern absolviert werden können. Neben der Einführung des OTA-Berufes im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz werden auch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz und einige andere Gesetze geändert. Diese Änderungen sorgen dafür, dass OTAs in das offizielle Gesundheitsberuferegister aufgenommen werden, und regeln die speziellen Ausbildungsanforderungen und Berechtigungen. Darüber hinaus werden administrative Anpassungen vorgenommen, wie die Anerkennung von Qualifikationen aus anderen Ländern und die Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen wie Universitäten oder Fachhochschulen. Zusätzlich gibt es neue Bestimmungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, die den Status von OTA-Auszubildenden klären, und im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, welches die Arbeitszeitregelungen für OTAs anpasst. Das Berufsreifeprüfungsgesetz wird ebenfalls geändert, um OTAs den Zugang zur Berufsreifeprüfung zu ermöglichen, was ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten erweitert. Diese Änderungen treten größtenteils am 1. Juli 2022 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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