Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, in mehreren Gesetzen Fristen zu verlängern, die ursprünglich am 31. Dezember 2021 endeten, und zwar bis zum 30. Juni 2022 bzw. bis zum 30. September 2022.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, mehrere wichtige Gesetze zu ändern. Erstens wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert: Eine bestimmte Regelung gilt nun bis zum 30. Juni 2022, statt wie bisher geplant bis zum 31. Dezember 2021. Zweitens gab es Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Eine spezielle Bestimmung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 gültig war, ist nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden. Eine andere Regelung, die bis zum 31. März 2022 laufen sollte, wurde bis zum 30. September 2022 verlängert. Drittens wurde das BFA-Verfahrensgesetz angepasst: Eine besondere Regelung gilt nun ebenfalls bis zum 30. Juni 2022, statt bis zum 31. Dezember 2021. Zuletzt wurden im Asylgesetz Änderungen vorgenommen, wonach eine spezielle Bestimmung auch bis zum 30. Juni 2022 verlängert wurde, statt bis zum 31. Dezember 2021. Diese Änderungen betreffen Fristen und Übergangsregelungen in den genannten Gesetzen.
Klassifizierungen
Inneres und Recht
Asyl, Migration & Staatsbürgerschaft
Schlagwörter
Asylgesetz, BFA-Verfahrensgesetz, Fristen, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz, Übergangsregelungen
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