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Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BFA-Verfahrensgesetz und Asylgesetz 2005
15.12.2021
Inneres und Recht
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, in mehreren Gesetzen Fristen zu verlängern, die ursprünglich am 31. Dezember 2021 endeten, und zwar bis zum 30. Juni 2022 bzw. bis zum 30. September 2022.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, mehrere wichtige Gesetze zu ändern. Erstens wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert: Eine bestimmte Regelung gilt nun bis zum 30. Juni 2022, statt wie bisher geplant bis zum 31. Dezember 2021.
Zweitens gab es Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Eine spezielle Bestimmung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 gültig war, ist nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden. Eine andere Regelung, die bis zum 31. März 2022 laufen sollte, wurde bis zum 30. September 2022 verlängert.
Drittens wurde das BFA-Verfahrensgesetz angepasst: Eine besondere Regelung gilt nun ebenfalls bis zum 30. Juni 2022, statt bis zum 31. Dezember 2021.
Zuletzt wurden im Asylgesetz Änderungen vorgenommen, wonach eine spezielle Bestimmung auch bis zum 30. Juni 2022 verlängert wurde, statt bis zum 31. Dezember 2021. Diese Änderungen betreffen Fristen und Übergangsregelungen in den genannten Gesetzen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Abgeordnete Katharina Kucharowits thematisiert das Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung in Österreich und anderen Teilen Europas, fordert valide Daten und Informationen über diese Fälle und drängt darauf, Kinderrechte konsequent umzusetzen und den Kindesschutz zu verbessern.
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs betont die Bedeutung des politischen Diskurses und der Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen zur Problemlösung, insbesondere im Hinblick auf das Verschwinden unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, und lobt den Sicherheitssprecher Karl Mahrer für seine Arbeit.
Mag. Faika El-Nagashi betont die Verantwortung der Politik, für eine kindgerechte Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Österreich zu sorgen, und hebt hervor, dass diese Pflicht unabhängig von Parteimeinungen besteht. Sie dankt allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und betont, dass weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper kritisierte den früheren Innenminister für mangelnde Einhaltung verfassungsrechtlicher Kinderrechte bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und forderte den neuen Innenminister auf, dieses Problem ernsthaft anzugehen und sicherzustellen, dass das Kindeswohl prioritär berücksichtigt wird.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl betont, dass Österreich trotz der Herausforderungen durch verstärkte Migrationsbewegungen, insbesondere unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, hervorragende Arbeit bei der Betreuung von Asylsuchenden leistet und dankt den Verantwortlichen dafür. Er erwähnt auch, dass zur Gewährleistung korrekter Verfahren und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Fristen verlängert werden.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr lobt die einstimmige Kooperation im Innenausschuss unter der Führung von Karl Mahrer, speziell in gesellschaftspolitisch sensiblen Fragen wie Asyl, und begrüßt die bürokratischen Erleichterungen und Fristverlängerungen aufgrund von Covid, die unnötige persönliche Behördengänge vermeiden sollen. Er betont die Wichtigkeit der Impfung zur Bekämpfung der Pandemie.
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