Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Fristen und Regelungen einiger COVID-19-bezogener Gesetze bis Mitte 2022 zu verlängern, darunter Fristen für bestimmte rechtliche Dokumente und Prozesse, die Rechtsanwaltsordnung sowie das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter.Ausführlicher
Der Nationalrat in Österreich hat beschlossen, mehrere Gesetze im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu ändern und einige Fristen zu verlängern. Die wichtigsten Punkte sind: Einige Fristen im 1. und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz sowie im Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Dies betrifft vor allem Verfahrensfristen und bestimmte Regelungen im Gesellschaftsrecht, die wegen der Pandemie angepasst wurden. Auch in der Rechtsanwaltsordnung und im Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter werden einige Fristen bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Dies betrifft unter anderem die Meldepflichten und Disziplinarverfahren. Im Zivilrechts-Mediations-Gesetz wird eine Klarstellung bezüglich eines speziellen Absatzes vorgenommen. Darüber hinaus wird im Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz eine Frist, die ursprünglich bis Ende 2021 galt, um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert. Diese Änderungen sollen helfen, die Auswirkungen der Pandemie besser zu bewältigen und sicherzustellen, dass rechtliche und gesellschaftliche Regelungen weiterhin praktikabel bleiben.
Klassifizierungen
Gesundheit und Ernährung
Öffentliche Gesundheit & Prävention
Inneres und Recht
Verfassungsrecht & Staatsorganisation, Justizverwaltung & Gerichte, Verwaltungsrecht & Behördenorganisation
Schlagwörter
Bundesrechtsbereinigungsgesetz, COVID-19, Disziplinarstatut, Fristverlängerung, Gesellschaftsrecht, Gesundheitsmaßnahmen, Pandemie, Rechtsanwaltsordnung, Zivilrechts-Mediations-Gesetz
21.12.2021
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