Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Bauarbeiter nun eine Service-Karte erhalten können, um ihre Daten einfacher einzusehen, und dass Arbeitnehmer frühzeitig eine Abfertigung erhalten können, wenn sie arbeitslos sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Zudem wurden Regelungen zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern angepasst.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat einige Änderungen am Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und am Ausländerbeschäftigungsgesetz beschlossen. Für Bauarbeiter bedeutet das unter anderem, dass sie nun eine Service-Karte erhalten können, die ihnen den Zugriff auf bestimmte Daten erleichtert und bei der Identitätsfeststellung hilft. Diese Karte enthält ein Foto, den Namen und eine Nummer und kann auch für Personen ausgestellt werden, die keine aktuelle Arbeit haben, bei der das BUAG greift. Außerdem gibt es neue Regelungen zur vorzeitigen Auszahlung der Abfertigung. Bauarbeiter können eine Abfertigung jetzt auch dann vorzeitig beantragen, wenn sie mindestens zwei Monate nicht gearbeitet haben, arbeitslos sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bezahlt werden muss diese Abfertigung dann spätestens sechs Monate nach Antragstellung. Zudem erhält die Urlaubs- und Abfertigungskasse mehr Befugnisse: Sie darf nun auch Daten vom Arbeitsmarktservice und von Sozialversicherungsträgern abfragen, wenn es für ihre Aufgaben notwendig ist. Im Ausländerbeschäftigungsgesetz entfällt eine Bestimmung, und die neuen Regelungen treten sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Klassifizierungen
Arbeit
Arbeitsrecht & Kollektivverträge, Arbeitsmarktpolitik & AMS
Inneres und Recht
Verwaltungsrecht & Behördenorganisation
Schlagwörter
Abfertigung, Arbeitsmarktservice, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Datenabfrage, Service-Karte, Sozialversicherungsträger, Urlaubs- und Abfertigungskasse
01.06.2022
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17.05.2022 - 4 minuten
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