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Zahnärztegesetz und Zahnärztekammergesetz

11.10.2022

Gesundheit und Ernährung

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Österreichische Zahnärztekammer künftig mehr Daten über Zahnärzte sammeln und an regionale Gesundheitsbehörden weitergeben muss sowie eine unabhängige Einrichtung zur Qualitätssicherung der Zahnmedizin beauftragt wird.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Zahnärztegesetzes und des Zahnärztekammergesetzes beschlossen, die einige bedeutende Neuerungen einführt. Erstens wird die Österreichische Zahnärztekammer verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten wie das Geschlecht der Zahnärzte zu erfassen und diese Daten an die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds zur Verwendung in regionalen Gesundheitsplänen und zur Qualitätssicherung weiterzugeben.

Zweitens wird festgelegt, dass die Datenverarbeitung durch die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds nur zu bestimmten Zwecken und unter Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben erfolgen darf. So müssen die Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder wenn Zahnärzte aus der Zahnärzteliste gestrichen werden.

Drittens wird die Ausstellung von Berufsausweisen für Zahnärzte detaillierter geregelt, einschließlich der Anforderungen an die Form und den Inhalt dieser Ausweise. Zudem sollen Vorschriften über die hygienischen Anforderungen an zahnärztliche Praxen erlassen werden. Ferner wird eine unabhängige Einrichtung zur Qualitätssicherung in der Zahnmedizin geschaffen, die im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens beauftragt werden muss. Dieser Einrichtung obliegen Aufgaben zur Sicherstellung und Evaluation der Qualität zahnärztlicher Behandlungen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.10.2022 - 4 minuten

Der Abgeordnete Ralph Schallmeiner kritisierte die Einsprüche der Städte Wien, Burgenland und Kärnten gegen die Einführung des Facharztes für Kieferorthopädie trotz vorheriger einstimmiger Beschlüsse im Nationalrat und Bundesrat und forderte eine bessere Kommunikation innerhalb der Parteien, um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

11.10.2022 - 2 minuten

Der Abgeordnete Dietmar Keck unterstützte den Beschluss des Nationalrats, der eine umfassendere Datensammlung über Zahnärzte durch die Österreichische Zahnärztekammer und die Weitergabe dieser Daten an regionale Gesundheitsbehörden verlangt sowie die Einrichtung einer unabhängigen Qualitätssicherung in der Zahnmedizin fordert.

11.10.2022 - 4 minuten

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc, betont die Notwendigkeit der Novellierung des Zahnärztegesetzes zur Berücksichtigung rechtlicher und qualitätssichernder Maßnahmen sowie die veränderte Covid-Situation, wobei er zur Einhaltung des Variantenmanagementplans und zur Nutzung von Impfstoffen und Masken aufruft.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

11.10.2022 - 3 minuten

Abgeordnete Mag. Julia Seidl kritisiert scharf das Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Zahnärztegesetzes, insbesondere die SPÖ, da sie nicht in der Lage war, mit ihren Bundesländern zu kommunizieren und die Gesetzesvorlage zu lesen, wodurch das Parlament zum Statisten degradiert wurde. Sie fordert ernsthaftere Begutachtungsverfahren und eine bessere Abstimmungs- und Kommunikationspraxis der Abgeordneten.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativkonstruktivintensiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.