02.07.2024
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz, einschließlich Regelungen zur Telearbeit, Reorganisation von Personalvertretungsorganen und spezifischen Bedienstetengruppen in verschiedenen Ministerien.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Gehaltsgesetz von 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz zu ändern. Eine wichtige Änderung im Bundes-Personalvertretungsgesetz betrifft die Telearbeit: Hier wird klargestellt, dass im Falle der anlassbezogenen Telearbeit eine schriftliche Mitteilung über die Absicht der generellen Anordnung oder Vereinbarung ausreichend ist. Eine weitere Änderung präzisiert die Vertretung von Mitgliedern der Personalvertretung: Für jede Wählergruppe ist eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu bestellen, die im Verhinderungsfall das Mitglied vertreten. Ein zusätzlicher Punkt ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Wählerliste, die nun bei zusammengefassten Dienststellen an jeder Dienststelle aufliegen muss. Darüber hinaus werden bestehende Personalvertretungsorgane im Bundesministerium für Landesverteidigung nach einer organisatorischen Umstrukturierung bis zum Ende ihrer laufenden Amtsperiode im bisherigen Wirkungsbereich bestehen bleiben.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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