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Gehaltsgesetz 1956 und Bundes-Personalvertretungsgesetz

02.07.2024

Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz, einschließlich Regelungen zur Telearbeit, Reorganisation von Personalvertretungsorganen und spezifischen Bedienstetengruppen in verschiedenen Ministerien.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Gehaltsgesetz von 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz zu ändern. Eine wichtige Änderung im Bundes-Personalvertretungsgesetz betrifft die Telearbeit: Hier wird klargestellt, dass im Falle der anlassbezogenen Telearbeit eine schriftliche Mitteilung über die Absicht der generellen Anordnung oder Vereinbarung ausreichend ist. Eine weitere Änderung präzisiert die Vertretung von Mitgliedern der Personalvertretung: Für jede Wählergruppe ist eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu bestellen, die im Verhinderungsfall das Mitglied vertreten. Ein zusätzlicher Punkt ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Wählerliste, die nun bei zusammengefassten Dienststellen an jeder Dienststelle aufliegen muss. Darüber hinaus werden bestehende Personalvertretungsorgane im Bundesministerium für Landesverteidigung nach einer organisatorischen Umstrukturierung bis zum Ende ihrer laufenden Amtsperiode im bisherigen Wirkungsbereich bestehen bleiben.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.07.2024 - 7 minuten

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP) lobte die wichtige Rolle der Personalvertreter im öffentlichen Dienst, betonte deren vielfältige Aufgaben und die Notwendigkeit der Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz aufgrund der neuen Anforderungen wie Telearbeit und Änderungen in Ministerialstrukturen. Sie stellte zudem einen Abänderungsantrag zur präziseren Regelung im Bundes-Personalvertretungsgesetz vor.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

02.07.2024 - 3 minuten

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ) kritisiert die Änderung des Gehaltsgesetzes und des Bundes-Personalvertretungsgesetzes als unzureichend, da nur redaktionelle Fehler korrigiert und kleinere Anpassungen bei der Telearbeit vorgenommen werden, während wichtige Anliegen wie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und die digitale Antragstellung vernachlässigt wurden.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

02.07.2024 - 2 minuten

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ) betont die Bedeutung der Personalvertretung im öffentlichen Dienst, lobt die neuen Regelungen zur Telearbeit und die Unterstützung für Mitarbeiter im Maßnahmenvollzug, und drückt seine Anerkennung für die Arbeit der Personalvertreter aus, speziell jene seiner Wählergruppe AUF. Abschließend äußert er Zuversicht für den Erfolg der Freiheitlichen bei den kommenden Personalvertretungswahlen.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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