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Parteiengesetz 2012
09.07.2025
Budget und FinanzenInneres und RechtParlament und Demokratie

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass bestimmte politische Aktivitäten und Informationsmaßnahmen von Fraktionen im Europäischen Parlament von finanziellen Beschränkungen und Berichtspflichten ausgenommen werden und dass Inhalte, die von Regierungs- oder Parlamentsmitarbeitern für Online-Auftritte erstellt werden, klar von parteipolitischen Inhalten abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet werden müssen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Parteiengesetz 2012 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Definition von Organisationen, die nicht als parteinahe Organisationen gelten. Dazu gehören nun auch Landtagsklubs, Bildungseinrichtungen, die von Bundesländern gefördert werden, sowie Fraktionen im Europäischen Parlament und internationale politische Vereinigungen, die nicht hauptsächlich in Österreich tätig sind.

Eine weitere Änderung betrifft die Nutzung von Inhalten, die von Mitarbeitern von Regierungsmitgliedern oder Parlamentsklubs erstellt wurden. Diese Inhalte können auf Online-Plattformen veröffentlicht werden, die im Namen von Regierungsmitgliedern oder Abgeordneten betrieben werden, solange sie klar von parteipolitischen Inhalten abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet sind.

Zudem sind Aufwendungen für politische Tätigkeiten und Informationsarbeit von Fraktionen im Europäischen Parlament von bestimmten Beschränkungen und Berichtspflichten ausgenommen. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft und gelten auch für noch nicht entschiedene Fälle, wobei für ältere Fälle bestimmte Kennzeichnungspflichten entfallen.

Klassifizierungen

Inneres und Recht

Wahlrecht & Parteienrecht

Schlagwörter

Berichtspflichten, Bildungseinrichtungen, Europäisches Parlament, Landtagsklubs, Online-Plattformen, Parlamentsklubs, Parteiengesetz, Regierungsmitglieder, politische Vereinigungen

Abstimmung

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.07.2025

In ihrer Rede betont MMag. Elisabeth Kittl, dass die Novelle des Parteiengesetzes 2012 Klarheit im Umgang mit Social-Media-Accounts von Politikern schafft, indem sie die Abgrenzung von parteipolitischen Inhalten und die Kennzeichnungspflichten regelt. Sie hebt hervor, dass Sachverhalte, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind, nicht den neuen Kennzeichnungsvoraussetzungen unterliegen und nach der alten Rechtslage behandelt werden sollen.
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16.07.2025

In seiner Rede betont Dr. Christoph Matznetter die Notwendigkeit klarer und administrierbarer Regelungen im Parteiengesetz 2012, um die Trennung zwischen parteipolitischen und staatlichen Tätigkeiten zu gewährleisten. Er spricht sich für die Zustimmung zum Gesetzentwurf aus, da er glaubt, dass die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die Abgrenzung von parteipolitischen Inhalten, der Demokratie zugutekommen. Matznetter hebt hervor, dass die Abgrenzung in der Praxis oft schwierig ist, aber dennoch notwendig, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.
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16.07.2025

In ihrer Rede kritisiert Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann die geplante Änderung des Parteiengesetzes 2012, die es Regierungsmitgliedern und Parlamentsklubs erlauben würde, Inhalte auf Social-Media-Plattformen zu veröffentlichen, die von staatlichen Mitarbeitern erstellt wurden, solange sie klar von parteipolitischen Inhalten abgegrenzt sind. Sie argumentiert, dass diese Änderung eine unzulässige Nutzung staatlicher Ressourcen für parteipolitische Zwecke legalisiert und eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der Opposition darstellt. Theuermann lehnt die Gesetzesänderung ab, da sie ihrer Meinung nach eine dreiste Anlassgesetzgebung zum Vorteil der regierenden Parteien darstellt.
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16.07.2025

In seiner Rede betont Ernest Schwindsackl die Bedeutung der neuen Regelung, die es Kabinetts- und Büromitarbeitern ermöglicht, Inhalte auf Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern zu posten, solange diese klar gekennzeichnet sind. Er hebt hervor, dass diese Änderung mehr Transparenz schafft und die politische Arbeit auf allen Ebenen, einschließlich der Landtags- und Parlamentsklubs, verbessert. Schwindsackl sieht die Gesetzesänderung als Fortschritt für die politische Kommunikation und als Erleichterung für ehrenamtlich tätige Politiker.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

08.07.2025 - 6 minuten

In ihrer Rede betont Sigrid Maurer die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, um Klarheit im Umgang mit sozialen Plattformen zu schaffen, insbesondere in Bezug auf die Kennzeichnung von Inhalten, die von Regierungsmitarbeitern erstellt werden. Sie kritisiert die bisherige Rechtsansicht des Rechnungshofs, die separate Accounts für verschiedene politische Rollen forderte, als lebensfremd und begrüßt die Schaffung klarer, praxisnaher Regeln, die sicherstellen, dass keine Ministeriumsgelder für Parteiarbeit verwendet werden.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

08.07.2025 - 4 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Dr. Markus Tschank die geplante Änderung des Parteiengesetzes 2012, da sie seiner Meinung nach Regierungsparteien rückwirkend Straffreiheit für die Nutzung von Social-Media-Accounts gewährt, die von Mitarbeitern der Ministerien betreut werden. Er argumentiert, dass dies eine illegale Parteienfinanzierung darstellt und die Trennung von Partei- und Regierungsarbeit untergräbt, was zu einer ungleichen Behandlung von Regierungs- und Oppositionsparteien führt und verfassungswidrig sei.
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08.07.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Nico Marchetti, dass ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, um die umstrittene Rückwirkung des Gesetzes zu entfernen. Er weist darauf hin, dass das Gesetz nicht nur die Bundesregierung, sondern auch Landesregierungen, Landtagsklubs und Parlamentsklubs umfasst, und somit alle Parteien betrifft. Zudem hebt er die Notwendigkeit hervor, den Bereich der digitalen Kommunikation von Verantwortungsträgern zu regeln, um eine praktikable Lösung für die Nutzung von Social Media zu schaffen.
leidenschaftlichüberzeugendoptimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

08.07.2025 - 5 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, dass die Änderungen im Parteiengesetz 2012 notwendig sind, um klare gesetzliche Regelungen für die Kommunikation von Mitarbeitern von Parlamentsklubs und Ministerien zu schaffen. Er hebt hervor, dass diese Mitarbeiter nur in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich tätig sein dürfen und keine Parteiarbeit leisten sollen. Zudem wird ein Abänderungsantrag eingebracht, um einen Fehler bezüglich der Rückwirkung der Regelung zu korrigieren.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

08.07.2025 - 3 minuten

In seiner Rede stellt Abgeordneter Nico Marchetti klar, dass die Änderungen des Parteiengesetzes 2012 nicht dazu führen, dass laufende Verfahren von den neuen Regelungen betroffen sind, und somit keine Strafen durch den UPTS vermieden werden. Er betont, dass die laufenden Verfahren von den Änderungen ausgenommen sind, was bedeutet, dass niemand durch die neuen Regelungen einer Strafe entgeht.
präzise

08.07.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Klaus Seltenheim die Bedeutung der Änderungen im Parteiengesetz 2012, insbesondere die Ausweitung der Spendenmeldungen von vierteljährlich auf jährlich, um die bürokratische Belastung für Bürgermeister:innen und ehrenamtliche Gemeinderäte zu reduzieren. Er hebt hervor, dass klare Regeln für die Nutzung von Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten geschaffen werden, wobei Inhalte von Kabinettsmitarbeiter:innen gepostet werden dürfen, solange sie entsprechend gekennzeichnet sind.
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08.07.2025 - 4 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Michael Schilchegger die geplante Änderung des Parteiengesetzes 2012, insbesondere die rückwirkende Anwendung der neuen Regelungen, die seiner Meinung nach einer Generalamnestie für bereits verhängte Strafen gleichkommt. Er argumentiert, dass die Änderungen dem Verfassungs- und europäischem Recht widersprechen und dass die Übergangsbestimmungen absichtlich unklar formuliert sind, um bestehende Strafen zu umgehen und zukünftige Überprüfungen zu verhindern.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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