15.10.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das mehrere bestehende Gesetze an EU-Vorgaben anpasst, darunter die Einführung eines zentralen Systems zur Erfassung von Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und die Erweiterung der justiziellen Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das mehrere bestehende Gesetze im Bereich des Strafrechts und der justiziellen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union anpasst. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das Strafregistergesetz, das nun die Verarbeitung von Fingerabdrücken von Drittstaatsangehörigen und Doppelstaatsangehörigen vorsieht, um Informationen über Verurteilungen in der EU zentral zu erfassen. Dies soll die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes, das nun klarere Regeln für die Vermeidung von Doppelbestrafung enthält. Es wird festgelegt, dass eine Auslieferung unzulässig ist, wenn die betroffene Person bereits in einem anderen Staat für dieselbe Tat verurteilt wurde und die Strafe vollstreckt wurde oder nicht mehr vollstreckt werden kann. Das Gesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft wurde ebenfalls geändert, um die Teilnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft an Verhandlungen per Videoübertragung zu ermöglichen, wenn der zuständige Staatsanwalt nicht vor Ort sein kann. Dies soll die Effizienz der grenzüberschreitenden Strafverfolgung erhöhen. Schließlich wurden auch Änderungen im Staatsanwaltschaftsgesetz vorgenommen, die die Berichterstattung über besondere Ermittlungsmaßnahmen wie Überwachungen und Datenabgleiche betreffen. Die Staatsanwaltschaften müssen nun regelmäßig Berichte über solche Maßnahmen an die Oberstaatsanwaltschaften und das Justizministerium übermitteln, um die Transparenz und Kontrolle dieser Maßnahmen zu verbessern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
15.10.2025
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