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Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025
15.10.2025
Europäische UnionInneres und Recht

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das mehrere bestehende Gesetze an EU-Vorgaben anpasst, darunter die Einführung eines zentralen Systems zur Erfassung von Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und die Erweiterung der justiziellen Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das mehrere bestehende Gesetze im Bereich des Strafrechts und der justiziellen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union anpasst. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das Strafregistergesetz, das nun die Verarbeitung von Fingerabdrücken von Drittstaatsangehörigen und Doppelstaatsangehörigen vorsieht, um Informationen über Verurteilungen in der EU zentral zu erfassen. Dies soll die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessern.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes, das nun klarere Regeln für die Vermeidung von Doppelbestrafung enthält. Es wird festgelegt, dass eine Auslieferung unzulässig ist, wenn die betroffene Person bereits in einem anderen Staat für dieselbe Tat verurteilt wurde und die Strafe vollstreckt wurde oder nicht mehr vollstreckt werden kann.

Das Gesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft wurde ebenfalls geändert, um die Teilnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft an Verhandlungen per Videoübertragung zu ermöglichen, wenn der zuständige Staatsanwalt nicht vor Ort sein kann. Dies soll die Effizienz der grenzüberschreitenden Strafverfolgung erhöhen.

Schließlich wurden auch Änderungen im Staatsanwaltschaftsgesetz vorgenommen, die die Berichterstattung über besondere Ermittlungsmaßnahmen wie Überwachungen und Datenabgleiche betreffen. Die Staatsanwaltschaften müssen nun regelmäßig Berichte über solche Maßnahmen an die Oberstaatsanwaltschaften und das Justizministerium übermitteln, um die Transparenz und Kontrolle dieser Maßnahmen zu verbessern.

Klassifizierungen

Europäische Union

EU-Recht & Umsetzung in Österreich

Inneres und Recht

Strafrecht & Strafvollzug, Justizverwaltung & Gerichte

Schlagwörter

Auslieferung, Doppelbestrafung, EU-Anpassung, Europäische Staatsanwaltschaft, Informationsaustausch, Rechtshilfe, Staatsanwaltschaftsgesetz, Strafrecht, Strafregistergesetz, justizielle Zusammenarbeit

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.10.2025 - 10 minuten

In ihrer Rede zum "Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetz 2025" erwähnt Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper, dass der Nationalrat aufgrund eines Formalfehlers erneut über das Gesetz abstimmen muss. Sie betont die Bedeutung der Anpassungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit mit der EU, insbesondere im Hinblick auf die zentralisierte Erfassung von Verurteilungen und die verbesserten Regeln zur Vermeidung von Doppelbestrafung.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR
Anhang IV

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.

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