parlament.fyi ist Österreichs erste KI-basierte Plattform über Politik. Künstliche Intelligenz
fasst Beschlüsse und Reden aus dem Nationalrat einfach zusammen und liefert kompakte Analysen zu
Sprachmustern und Argumenten der Parteien. Ergebnisse aus der Politik werden damit für alle
leichter zugänglich und transparent.
Ul
Ulrike Königsberger-Ludwig (n/a)
Themen
Top 5 Themen der Reden nach Anzahl
Budget und Finanzen (3)Klima, Umwelt und Energie (1)Land- und Forstwirtschaft (1)
Profile
Sprecherprofil anhand der Reden
Emotionalität
ruhig (0)
neutral (0)
leidenschaftlich (2)
Formalität
lässig (0)
neutral (0)
formal (2)
Überzeugungskraft
zweifelnd (0)
neutral (0)
überzeugend (2)
Stimmung
pessimistisch (0)
neutral (0)
optimistisch (2)
Stil
erzählend (0)
faktisch (0)
argumentativ (2)
Struktur
chaotisch (0)
neutral (0)
präzise (2)
Höflichkeit
unhöflich (0)
neutral (0)
höflich (2)
Argumentation
destruktiv (0)
neutral (0)
konstruktiv (2)
Intensität
zurückhaltend (0)
neutral (0)
intensiv (2)
Reden
Übersicht der vergangenen Reden im Zuge von Gesetzesbeschlüssen
In ihrer Rede betont Ulrike Königsberger-Ludwig die Bedeutung von Schutz, Gerechtigkeit und Solidarität in den Bereichen Gesundheit, Konsumentenschutz und Tierschutz. Sie hebt hervor, dass trotz notwendiger Budgetkonsolidierungen Mittel für wichtige Offensivmaßnahmen im Gesundheitswesen bereitgestellt werden, insbesondere für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, das Kinderimpfprogramm und die Frauengesundheit. Zudem unterstreicht sie die Wichtigkeit von fairen Marktbedingungen im Konsumentenschutz und die Unterstützung von Tierschutzprojekten.
In ihrer Rede betont Ulrike Königsberger-Ludwig, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dass die beschlossene Gesetzesvorlage zur Umstellung auf Gruppenhaltung in Mastbetrieben eine gute Lösung darstellt, da sie die Übergangsfristen verkürzt und sowohl das Tierwohl als auch die Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte verbessert. Sie hebt hervor, dass bis 2034 97 Prozent der Betriebe umgestellt sein werden und für Härtefälle eine längere Frist bis 2038 gilt. Zudem wird ein zweistufiges Verfahren zur Evaluierung und Anpassung der Mindeststandards eingeführt, und ab 2029 wird organisches Beschäftigungsmaterial für alle Betriebe verpflichtend.
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