Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Bürger bei der Kommunikation mit öffentlichen Stellen eine Wahlfreiheit zwischen elektronischen und anderen Kommunikationsarten haben und öffentliche Stellen untereinander zur elektronischen Kommunikation verpflichtet sind. Zudem können Behörden nun Dokumente elektronisch speichern, was als Original gilt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat einige Änderungen am E-Government-Gesetz beschlossen, die den Umgang von Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden betreffen. Neu ist vor allem, dass neben der elektronischen Kommunikation immer auch eine andere Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung stehen muss. Bürger dürfen nicht benachteiligt werden, egal welche Art der Kommunikation sie wählen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass verschiedene Stellen des öffentlichen Bereichs künftig untereinander elektronisch kommunizieren müssen, außer es ist nicht möglich. Zudem wird es künftig einfacher sein, seine Identität nachzuweisen. Ein vereinfachter Nachweis mit Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Lichtbild könnte in einigen Fällen genauso gültig sein wie ein amtlicher Lichtbildausweis. Neu eingeführt wird auch die Möglichkeit des "Ersetzenden Scannens", bei dem Unterlagen elektronisch gespeichert werden können, und diese elektronischen Dokumente dann wie Originale gelten. Öffentliche Stellen müssen bis spätestens Ende 2025 technisch in der Lage sein, elektronisch zu kommunizieren, und bis Anfang 2025 müssen Gerichte und Verwaltungsbehörden in der Lage sein, den vereinfachten Identitätsnachweis zu prüfen.
Klassifizierungen
Information und Medien
Digitale Bildung & Medienkompetenz
Inneres und Recht
Verwaltungsrecht & Behördenorganisation
Schlagwörter
Behördenkommunikation, E-Government, E-Government-Gesetz, Identitätsnachweis, digitale Verwaltung, elektronische Kommunikation
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