Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, mehrere Bestimmungen des Ärztegesetzes 1998 rückwirkend ab dem 1. September 2020 wieder in Kraft zu setzen und einige davon am 30. Juni 2021 außer Kraft treten zu lassen; zudem wird eine neue Ärzteliste-Verordnung kommen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Ärztegesetz 1998 geändert. Ein neuer Paragraph 244 wurde hinzugefügt, der verschiedene Bestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2020 rückwirkend zum 1. September 2020 wieder in Kraft setzt. Einige dieser Bestimmungen betreffen unter anderem Regelungen zu verschiedenen Absätzen im Ärztegesetz, wie etwa zur ärztlichen Berufsausübung und zur Ärzteliste. Bestimmungen, die erneut in Kraft gesetzt werden, betreffen beispielsweise die Ausbildungs- und Berufsausübungsregelungen für Ärzte, Standards für die ärztliche Dokumentation und Aufbewahrungspflichten sowie die Anerkennung von Ausbildung und Qualifikationen. Diese Bestimmungen treten jedoch teilweise wieder am 30. Juni 2021 außer Kraft, besonders solche Regelungen, die sich auf spezifische Bereiche wie die Dokumentation in der Ärzteliste beziehen. Neben diesen Änderungen tritt eine Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ärzteliste außer Kraft, sobald eine neue Verordnung vom Gesundheitsministerium in Kraft tritt.
Klassifizierungen
Gesundheit und Ernährung
Gesundheitswesen & Krankenversicherung
Inneres und Recht
Verwaltungsrecht & Behördenorganisation
Schlagwörter
Ausbildungsregelungen, Gesundheitsministerium, Verwaltungsrecht, Ärztegesetz, Ärztekammer, Ärzteliste, ärztliche Berufsausübung
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