Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Eisenbahngesetz 1957, indem er Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Interoperabilität von Eisenbahnen sowie erforderliche Zuständigkeitsänderungen für die bessere Verwaltung und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen und Infrastrukturen einführt. Zusätzlich wird das Unfalluntersuchungsgesetz angepasst, um die Sicherheitsuntersuchungen bei Unfällen im Eisenbahnverkehr effektiver zu gestalten und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der EU zu verbessern.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz zu ändern. Im Eisenbahngesetz gibt es nun detaillierte Regelungen, wer als Akteur gilt und welche Anforderungen an Sicherheit und Betrieb erfüllt sein müssen. Es gibt klare Zuständigkeiten für die verschiedenen Eisenbahnarten und Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen. Neu eingeführt wurde die Verpflichtung für Eisenbahnunternehmen, psychologische Unterstützung und Ruhezeiten für Mitarbeiter anzubieten, die bei Unfällen anwesend waren. Im Unfalluntersuchungsgesetz werden schwere Unfälle und Störungen genauer definiert und es wird die Zusammenarbeit mit Sicherheitsuntersuchungsstellen aus anderen EU-Ländern erleichtert.
Klassifizierungen
Europäische Union
EU-Recht & Umsetzung in Österreich
Verkehr und Infrastruktur
Öffentlicher Verkehr & Bahn, Verkehrssicherheit
Schlagwörter
EU-Zusammenarbeit, Eisenbahngesetz, Ruhezeiten, Sicherheitsbescheinigungen, Sicherheitsuntersuchungsstellen, Unfalluntersuchung, psychologische Unterstützung
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