Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ergänzt das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 um Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Finanzinstrumente und Dienstleistungen künftig auch Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen und diese transparent beschreiben.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert. Die wichtigsten Punkte des Beschlusses sind: 1. Nachhaltigkeitsfaktoren werden klar definiert und müssen bei der Entwicklung und Bewertung von Finanzinstrumenten berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die Ersteller von Finanzprodukten sicherstellen müssen, dass ihre Produkte den Bedürfnissen und Zielen der Kunden entsprechen, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Investitionen. 2. Die Entwickler müssen die Eignung ihrer Finanzinstrumente für den bestimmten Zielmarkt regelmäßig überprüfen. Sie müssen sicherstellen, dass diese Instrumente weiterhin den Bedürfnissen und Zielen der Kunden entsprechen, auch wenn sich Marktbedingungen ändern oder neue Informationen verfügbar werden. 3. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Produktüberwachungsverfahren so zu gestalten, dass die Interessen der Kunden gewahrt bleiben, und dabei sicherzustellen, dass kommerzielle oder finanzielle Drucksituationen die Kundeninteressen nicht beeinträchtigen. Dies schließt ein, dass nachhaltigkeitsbezogene Ziele bei der Produktentwicklung und -empfehlung berücksichtigt werden. 4. Die Änderungen treten am 22. November 2022 in Kraft und setzen europäische Richtlinien um, die Nachhaltigkeitsfaktoren stärker in die Finanzmarktregulierung integrieren.
Klassifizierungen
Budget und Finanzen
Banken & Finanzmärkte
Europäische Union
EU-Recht & Umsetzung in Österreich
Schlagwörter
Europäische Richtlinien, Finanzinstrumente, Finanzmarktregulierung, Kundeninteressen, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsfaktoren, Wertpapieraufsicht
12.07.2022
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06.07.2022 - 3 minuten
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