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Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung

18.10.2023

Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der Beschluss erlaubt dem Vorstand und Kuratorium der „Stiftung Forum Verfassung“, ihre Sitzungen auch online abzuhalten und Schriftverkehr für Entscheidungen zu nutzen; das Kuratorium benötigt für Beschlüsse nun eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung beschlossen. Dabei wurden insbesondere die Regelungen zur Beschlussfassung und Teilnahme an Sitzungen für den Stiftungsvorstand und das Kuratorium angepasst. 

Der Stiftungsvorstand kann nun auch Beschlüsse fassen, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind, einschließlich der Möglichkeit, sich per Telefon- oder Videokonferenz zu beteiligen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, und bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind, auch hier sind Telefon- oder Videokonferenzen möglich. Entscheidungen werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Im Verhinderungsfall kann ein Mitglied sein Stimmrecht einem anderen Mitglied übertragen, allerdings darf ein Mitglied nicht mehr als eine Vertretung übernehmen. Außerdem können Beschlüsse im Umlaufverfahren auf schriftlichem oder elektronischem Weg gefasst werden, sofern Dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder dem zustimmen. 

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung der gesetzgebenden Änderung in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

07.11.2023

Michael Wanner betont in seiner Rede die Bedeutung der österreichischen Verfassung und die Notwendigkeit, sie den Bürgern näherzubringen. Er unterstreicht, dass es wichtig ist, den verfassungsmäßigen Einrichtungen und deren Entscheidungen Respekt zu zollen und ist gespannt, wie die „Stiftung Forum Verfassung“ diese Aufgabe umsetzen wird.
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07.11.2023

Der Abgeordnete Klemens Kofler kritisiert die Notwendigkeit der "Stiftung Forum Verfassung" und stellt infrage, warum die Verfassung den Österreichern erklärt werden muss, da er der Meinung ist, dass die ÖVP diejenigen sind, die Probleme mit der Verfassung haben, insbesondere angesichts früherer Konflikte mit dem Verfassungsgerichtshof.
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07.11.2023

Die Abgeordnete Klara Neurauter betont die Bedeutung der österreichischen Verfassung als Fundament des Staates und Schutzschild gegen antidemokratische Tendenzen und unterstützt die Entscheidung, die Stiftung Forum Verfassung mit der Aufgabe zu betrauen, das Bewusstsein für die Verfassung und ihre Prinzipien in der Bevölkerung zu stärken und zu pflegen.
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07.11.2023

Abgeordneter Marco Schreuder betont die bedeutende Rolle der Verfassung für den Schutz von Minderheiten und die Stabilität in Krisenzeiten und unterstützt die einstimmige Entscheidung zur "Stiftung Forum Verfassung". Er unterstreicht zudem die historische Bedeutung der Verfassung seit 1867 und empfiehlt, deren Bedeutung bei Führungen hervorzuheben.
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18.10.2023 - 2 minuten

Der Abgeordnete Christian Oxonitsch betont die Bedeutung der österreichischen Verfassung als krisenfestes und bewährtes Fundament für die Republik Österreich und unterstützt die Maßnahmen zur Erleichterung der Arbeitsweise der „Stiftung Forum Verfassung“, die dazu dienen, die Verfassung im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern.
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18.10.2023 - 5 minuten

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl begrüßt die Entscheidung, die digitale Abhaltung von Sitzungen des Vorstands und Kuratoriums der „Stiftung Forum Verfassung“ zu ermöglichen und betont die Notwendigkeit der Zweidrittelmehrheit im Kuratorium für Beschlüsse als Maßnahme zur Sicherstellung von breitem Konsens und Effizienz.
formalüberzeugendpräzisekonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.