Kurz gesagt
Der Nationalrat hat Änderungen am Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz beschlossen, die unter anderem die Reduktion der erforderlichen Anwartschaftswochen, die Erhöhung der Vergütungssätze und die Einführung der Möglichkeit zur vorzeitigen Auszahlung von Abfertigungen beinhalten.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz beschlossen. Die wichtigsten Punkte sind: Erstens, die Anzahl der Anwartschaftswochen, die Bauarbeiter benötigen, um bestimmte Ansprüche zu erhalten, wurde von 1.150 auf 1.040 Wochen reduziert. Zweitens, der Zuschlagssatz für bestimmte Leistungen wurde von 17% auf 30,1% erhöht. Drittens, Bauarbeiter können unter bestimmten Bedingungen eine vorzeitige Auszahlung ihrer Abfertigung beantragen, wenn sie mindestens zwei Monate lang arbeitslos waren und kein Überbrückungsgeld bezogen haben. Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2020 gestellt werden und betrifft auch Restabfertigungen, die entweder an den Arbeitnehmer ausgezahlt oder in eine betriebliche Vorsorgekasse überwiesen werden. Viertens, Zuschläge für Urlaubszeiten und Urlaubsersatzleistungen werden von der Urlaubs- und Abfertigungskasse übernommen.
Klassifizierungen
Arbeit
Arbeitsrecht & Kollektivverträge, Arbeitslosigkeit & Beschäftigungsprogramme
Schlagwörter
Abfertigungsgesetz, Anwartschaftswochen, Arbeitslosigkeit, Bauarbeiter, Urlaubsgesetz, Zuschlagssatz, vorzeitige Auszahlung
15.07.2020
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07.07.2020
07.07.2020
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