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Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
07.07.2020
Arbeit
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat Änderungen am Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz beschlossen, die unter anderem die Reduktion der erforderlichen Anwartschaftswochen, die Erhöhung der Vergütungssätze und die Einführung der Möglichkeit zur vorzeitigen Auszahlung von Abfertigungen beinhalten.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz beschlossen. Die wichtigsten Punkte sind:
Erstens, die Anzahl der Anwartschaftswochen, die Bauarbeiter benötigen, um bestimmte Ansprüche zu erhalten, wurde von 1.150 auf 1.040 Wochen reduziert.
Zweitens, der Zuschlagssatz für bestimmte Leistungen wurde von 17% auf 30,1% erhöht.
Drittens, Bauarbeiter können unter bestimmten Bedingungen eine vorzeitige Auszahlung ihrer Abfertigung beantragen, wenn sie mindestens zwei Monate lang arbeitslos waren und kein Überbrückungsgeld bezogen haben. Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2020 gestellt werden und betrifft auch Restabfertigungen, die entweder an den Arbeitnehmer ausgezahlt oder in eine betriebliche Vorsorgekasse überwiesen werden.
Viertens, Zuschläge für Urlaubszeiten und Urlaubsersatzleistungen werden von der Urlaubs- und Abfertigungskasse übernommen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Der Abgeordnete Bernhard Hirczy betont die Wichtigkeit der Maßnahmen zur Reduktion der Winterarbeitslosigkeit in der Baubranche, lobt die Einigung der Sozialpartner auf Anreize zur Beschäftigung über den Winter und dankt den beteiligten Institutionen für ihren Einsatz.
Der Abgeordnete Stefan Zaggl-Kasztner betont die Wichtigkeit der Gesetzesänderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, da sie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Reduktion der Arbeitslosigkeit in der Baubranche beiträgt, insbesondere durch die Reduktion der Anwartschaftswochen, die Erhöhung der Vergütungssätze und die Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung von Abfertigungen. Diese Maßnahmen sollen langfristig dazu führen, dass weniger Bauarbeiter in die saisonale Arbeitslosigkeit entlassen werden.
Die Abgeordnete Andrea Michaela Schartel betont, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ausschließlich durch Unternehmerbeiträge finanziert wird und keine staatlichen Förderungen erhält. Sie kritisiert jedoch, dass das jetzige Gesetz einige Baugewerbe ausschließt und fordert Verbesserungen bei der Regelung der Abfertigungen, insbesondere automatisch statt durch Antrag des Arbeitnehmers.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger betont die Notwendigkeit der kürzlich beschlossenen Änderungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die auf sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen basieren und insbesondere darauf abzielen, die Winterarbeitslosigkeit in der Baubranche zu reduzieren und die Branche attraktiver zu machen, während er zugleich die besondere branchenspezifische Natur dieser Regelungen hervorhebt.
In seiner Rede begrüßt Nationalratsabgeordneter Josef Muchitsch die Änderungen am Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, da diese die Bedingungen für Bauarbeiter verbessern, insbesondere durch die Reduktion der Anwartschaftswochen, die Erhöhung der Vergütungssätze und die Einführung der Möglichkeit zur vorzeitigen Auszahlung von Abfertigungen.
Dr. Dagmar Belakowitsch unterstützt die Änderungen am Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und kritisiert gleichzeitig die hohe Arbeitslosigkeit in der Baubranche durch die starke Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, fordert sektorale Schließungen des Arbeitsmarktes und hofft auf ähnliche Regelungen für andere Branchen wie den Tourismus.
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