Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Organisationen, die seit mindestens zwölf Monaten zum Schutz von Verbraucherinteressen tätig sind, künftig unter bestimmten Auflagen Verbandsklagen erheben können, wobei diese Organisationen keinen Erwerbszweck verfolgen dürfen, finanziell unabhängig sein müssen und das Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten offenlegen müssen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz über qualifizierte Einrichtungen zur kollektiven Rechtsverfolgung verabschiedet, das Verbrauchern helfen soll, ihre Rechte effizienter durchzusetzen. Diese qualifizierten Einrichtungen können nun Sammelklagen einreichen, um gegen rechtswidriges Verhalten von Unternehmen vorzugehen. Solche Klagen zielen darauf ab, die kollektiven Interessen der Verbraucher zu schützen und können auch grenzüberschreitend innerhalb der EU erhoben werden. Eine juristische Person, die eine solche qualifizierte Einrichtung werden möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen, darunter eine gewisse Zeit der öffentlichen Tätigkeit zum Schutz von Verbraucherinteressen, Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen Dritter, und der Nachweis, dass sie ihre Aufgaben sachgemäß und dauerhaft erfüllen kann. Die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeitskammer und andere spezifische Organisationen sind von Gesetzes wegen als qualifizierte Einrichtungen anerkannt. Bei der Finanzierung von Klagen durch Dritte müssen spezifische Regeln eingehalten werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Entscheidend ist, dass der Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher im Vordergrund steht und Entscheidungen nicht ungebührlich von Drittfinanzierern beeinflusst werden. Zudem werden qualifizierte Einrichtungen verpflichtet, ausführliche Informationen über ihre Tätigkeiten und Finanzen öffentlich zugänglich zu machen und jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten zu erstellen. Bei Bedarf können diese Einrichtungen durch staatliche Stellen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die nötigen Kriterien einhalten. In der Zivilprozessordnung wurden neue Bestimmungen eingeführt, um speziell die Abläufe bei solchen Verbandsklagen zu regeln, einschließlich der gerichtlichen Zuständigkeiten und der Möglichkeiten für Vergleiche und Kostenregelungen. Ziel ist es, das Verfahren für Verbraucher transparent und zugänglich zu gestalten und sicherzustellen, dass ihre Rechte wirksam durchgesetzt werden können.
05.07.2024 - 6 minuten
05.07.2024 - 2 minuten
05.07.2024 - 4 minuten
05.07.2024 - 3 minuten
05.07.2024 - 5 minuten
05.07.2024 - 3 minuten
05.07.2024 - 4 minuten
05.07.2024 - 5 minuten
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.