Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates sieht vor, dass COVID-19-bedingte Bonuszahlungen steuerfrei sind und von der Kommunalsteuer befreit werden sowie dass Daten von Kontaktpersonen erhoben und von Sicherheitsdiensten weitergegeben werden dürfen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verfolgen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen in drei Gesetzen beschlossen. Erstens, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 wurde geändert, um zusätzliche COVID-19-Zulagen und Bonuszahlungen steuerfrei zu stellen. Zweitens, das Kommunalsteuergesetz 1993 wurde angepasst, sodass diese COVID-19-bedingten Zulagen und Bonuszahlungen auch von der Kommunalsteuer befreit sind. Drittens, das Epidemiegesetz 1950 wurde geändert: Behörden können nun zusätzliche personenbezogene Daten von Kontaktpersonen im Falle einer Epidemie erfassen, und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können dabei helfen, diese Daten zu erheben und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Diese Änderungen treten sofort in Kraft und die Bestimmungen zum Epidemiegesetz sind bis Ende Juni 2021 befristet.
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Polizei & Sicherheitsverwaltung, Datenschutz & Informationsfreiheit
Schlagwörter
Bonuszahlungen, COVID-19, COVID-19-Zulagen, Datenverarbeitung, Epidemiegesetz, Familienlastenausgleichsgesetz, Gesundheitsbehörden, Kommunalsteuer, Sicherheitsdienst, Steuerfreiheit
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Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.