23.02.2021
Kurz gesagt
Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz wird geändert, sodass höher qualifizierte Pflegekräfte automatisch von einer alten Registrierung gelöscht werden, wenn sie eine neue Qualifikation erwerben, und Schulen die Qualifikationsnachweise auf elektronischem Weg übermitteln dürfen.Ausführlicher
Die Novelle zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) bringt mehrere Neuerungen mit sich: 1. Es wird eine neue Bestimmung zur Höherqualifizierung eingeführt. Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten, die eine höhere Qualifikation in der Pflegefachassistenz oder im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erwerben, werden automatisch aus dem Register der vorherigen, niedrigeren Qualifikation gestrichen. Ihr bisheriger Berufsausweis wird eingezogen. 2. Strafregisterbescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein, um die Vertrauenswürdigkeit nachzuweisen, und müssen für alle Länder vorgelegt werden, in denen man in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate gelebt hat. 3. Mit Einwilligung der Absolventen können Ausbildungsstätten die Qualifikationsnachweise elektronisch an die zuständigen Behörden übermitteln. Dadurch entfällt die Pflicht für die Absolventen, diese Nachweise selbst einzureichen. Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft. Ab dem 1. Juli 2021 wird eine bestimmte Regelung zu Berufsausweisen außer Kraft gesetzt; Berufsausweise, die vorher ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit gültig.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
10.03.2021
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