23.02.2021
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Personen aus anderen EWR-Ländern oder der Schweiz, die in speziellen Bereichen der Kardiotechnik oder als Sanitäter qualifiziert sind, unter bestimmten Bedingungen eine teilweise Berufsanerkennung in Österreich erhalten können und dass bei der Anerkennung von fremdsprachigen Dokumenten im Ärztegesetz keine beglaubigte Übersetzung mehr erforderlich ist.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an mehreren Gesundheitsgesetzen beschlossen. Diese Änderungen betreffen unter anderem Ärzte, Musiktherapeuten, Apotheker, Kardiotechniker und Sanitäter. Ein wichtiger Punkt dieser Anpassungen ist die Einführung eines partiellen Zugangs zu bestimmten Gesundheitsberufen für Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Das bedeutet, dass Menschen, die in diesen Ländern eine entsprechende berufliche Qualifikation haben, künftig auch in Österreich teilweise in ihrem Berufsfeld arbeiten dürfen. Vorausgesetzt, ihre Ausbildung unterscheidet sich erheblich von der in Österreich erforderlichen und ihre Tätigkeiten lassen sich klar abgrenzen. Dies gilt jedoch nur, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Zudem müssen diese Personen ihre Berufsausübung unter dem Titel ihres Herkunftslandes und eventuell einer zusätzlichen deutschen Bezeichnung ausüben und sowohl Patienten als auch Arbeitgeber klar über den Umfang ihrer Tätigkeiten informieren.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
10.03.2021
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