07.07.2021
Kurz gesagt
Der Beschluss sieht die Einrichtung einer sogenannten Once-Only-Plattform vor, die dazu dient, Verwaltungslasten zu reduzieren, indem Bürger und Unternehmen Daten nur einmal angeben müssen, welche dann von verschiedenen Behörden genutzt werden, wobei rechtliche Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Unternehmensserviceportalgesetz zu ändern. Eine wichtige Änderung ist, dass eine sogenannte Once-Only-Plattform eingeführt wird. Diese Plattform soll den Aufwand für Bürger und Unternehmen verringern, indem Informationen nur einmal erhoben und dann von verschiedenen Behörden gemeinsam genutzt werden. Dafür werden eine Datenbank und ein Vernetzungssystem eingerichtet, das den Austausch von elektronischen Informationen zwischen Behörden erleichtert. Das Bundesrechenzentrum wird damit beauftragt, diese Plattform zu errichten und zu betreiben. Informationen können nur dann über diese Plattform ausgetauscht werden, wenn eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Ausarbeitung neuer Gesetze oder Verordnungen müssen Bundesministerien über die Plattform prüfen, ob die benötigten Informationen bereits vorliegen, um doppelte Erhebungen zu vermeiden. Die Umsetzung dieser Änderungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
13.07.2021
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Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.