Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass künftig Arbeitsmediziner und speziell geschulte Fachkräfte für Arbeitsmedizin – die sogenannten arbeitsmedizinischen Fachdienste – Büroarbeitsplätze und vergleichbare Arbeitsplätze erstmalig und regelmäßig begutachten können.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, mehrere arbeitsrechtliche Gesetze zu ändern, um den Einsatz eines arbeitsmedizinischen Fachdienstes zu ermöglichen. Dies betrifft vor allem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz. Künftig dürfen in Betrieben, in denen nur Büroarbeitsplätze oder vergleichbare Arbeitsplätze vorhanden sind, spezielle Arbeitsmediziner die erste Sicherheitsinspektion durchführen. Für regelmäßige oder anlassbezogene Inspektionen kann anschließend ein arbeitsmedizinischer Fachdienst eingesetzt werden. Dieser Fachdienst besteht aus Personen, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in bestimmten Gesundheitsberufen vorweisen können. Die Tätigkeit des arbeitsmedizinischen Fachdienstes erfolgt unter der Leitung eines Arbeitsmediziners. Die eingesetzte Zeit des Fachdienstes kann zu einem bestimmten Anteil in die jährliche Präventionszeit der Arbeitsmediziner eingerechnet werden, ohne das gesetzlich festgelegte Höchstausmaß zu überschreiten. Der Beschluss legt ferner fest, dass die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention Qualifikationen aus anderen EU-Ländern anerkennen kann, sofern die Ausbildung und Berufserfahrung ausreichend belegt werden. Dies ermöglicht es auch qualifizierten Personen aus dem Ausland, in Österreich als arbeitsmedizinischer Fachdienst tätig zu werden. Diese Gesetzesänderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
Klassifizierungen
Arbeit
Arbeitsrecht & Kollektivverträge, Arbeitsschutz & Arbeitszeit
Gesundheit und Ernährung
Öffentliche Gesundheit & Prävention
Schlagwörter
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitsmedizin, Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Gesundheitsberufe, Landarbeitsgesetz, Prävention, Präventionszeit, Sicherheitsinspektion, Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention
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