05.07.2022
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung bei einer befristeten Führerscheinverlängerung von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit werden, Anträge auf Verlängerung oder Erteilung einer Lenkberechtigung bei jeder Behörde im Bundesgebiet gestellt werden können und Daten von Fahrschulen 18 Monate nach der Prüfung gelöscht werden müssen.Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates beinhaltet mehrere Änderungen des Führerscheingesetzes, die insbesondere Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, den Ablauf von Führerscheinprüfungen und das Verfahren der Führerscheinausstellung betreffen. 1. Personen, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nur eine befristete Fahrerlaubnis erhalten und ein ärztliches Gutachten zur Verlängerung vorlegen müssen, sind von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben für die nötigen Dokumente und die Ausstellung des neuen Führerscheines befreit. Es fallen lediglich Kosten an, die die zuständige Behörde für die eigentliche Ausstellung des Führerscheins verlangen kann. 2. Anträge auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis können bei jeder Behörde innerhalb Österreichs eingereicht werden, nicht nur bei der örtlich zuständigen Behörde. 3. Fahrschulen müssen Prüfungsdaten 18 Monate nach der theoretischen Prüfung aufbewahren und anschließend automatisch löschen. Dies soll die Verwaltung der Führerscheinverfahren verbessern. 4. Die neuen Regelungen treten größtenteils am 1. August 2022 in Kraft, einige spezifische Bestimmungen erst am 1. Oktober 2022. Darunter fallen insbesondere Regelungen, die Fahrschulen betreffen und deren Einbindung in Prüfungsverfahren. Diese Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand verringern und die Prozesse für die Bürger flexibler und effizienter gestalten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
05.07.2022 - 4 minuten
05.07.2022 - 1 minuten
05.07.2022 - 4 minuten
05.07.2022 - 2 minuten
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.