Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Doktoratsstudierende, die die durchschnittliche Studiendauer aus triftigen Gründen wie Arbeit, Krankheit oder Kinderbetreuung überschreiten, trotzdem unter den Auspizien des Bundespräsidenten promovieren können.Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft die Änderung eines Gesetzes über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten. Die Änderung betrifft § 2 Abs. 1 lit. e) und definiert die Bedingungen, unter denen die Auszeichnung verliehen wird. Konkret geht es darum, dass Studierende, die die im Gesetz genannten Bedingungen erfüllen, die normale Studiendauer nicht überschreiten dürfen. Allerdings wird eine längere Studiendauer akzeptiert, wenn triftige Gründe wie berufliche Tätigkeit, finanzielle Schwierigkeiten, Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen vorliegen. Diese Änderung stellt sicher, dass Studierende, die aus bestimmten legitimen Gründen länger für ihr Studium benötigen, nicht von der Ehrenauszeichnung ausgeschlossen werden. Dadurch wird mehr Flexibilität und Fairness in der Bewertung der Studienleistungen gewährleistet.
Klassifizierungen
Bildung
Hochschulen & Universitäten
Inneres und Recht
Verfassungsrecht & Staatsorganisation
Parlament und Demokratie
Gesetzgebungsverfahren
Soziales
Integration & Chancengleichheit
Schlagwörter
Auspizien des Bundespräsidenten, Chancengleichheit, Doktorat, Ehrenauszeichnung, Flexibilität, Gesetzesänderung, Gesetzgebung, Nationalrat, Parlament, Studienbedingungen, Studierende, Verleihung
05.07.2023 - 4 minuten
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