Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte strengere Regeln für Sprachprüfungen, Disziplinarverfahren und die Bestellung von Disziplinarkommissionen haben, insbesondere eine geforderte mündliche Deutschprüfung für Ärzte und vereinfachte Bestellungsverfahren für Disziplinarorgane.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an drei Gesetzen beschlossen: dem Ärztegesetz 1998, dem Zahnärztekammergesetz und dem Tierärztekammergesetz. Beim Ärztegesetz 1998 gibt es nun genauere Vorgaben zur Deutschprüfung für ausländische Ärzte, die zeigen soll, ob sie ausreichend gut Deutsch sprechen. Die Prüfungen werden von einer Kommission durchgeführt und kosten Geld. Weitere Änderungen betreffen den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Polizei und Justiz sowie verschiedene organisatorische Details zu Disziplinarmaßnahmen gegen Ärzte. Beim Zahnärztekammergesetz wurden Aufgaben und Abläufe der Disziplinarorgane angepasst. Wenn Zahnärzte gegen Berufspflichten verstoßen, gibt es künftig klarere Regeln zur Verfolgung dieser Verstöße. Auch die Ernennung von Disziplinarratsmitgliedern ist jetzt eindeutig geregelt, ohne dass der Bundesausschuss der Zahnärztekammer Vorschläge machen muss. Im Tierärztekammergesetz wurden ebenfalls Regelungen zur Ernennung von Disziplinarratsmitgliedern geändert. Zudem wurde festgelegt, dass die Tierärztekammer die Kosten von Verfahren trägt, wenn ein Beschuldigter freigesprochen wird oder die Verfahrenskosten nicht eingetrieben werden können.
20.12.2023
20.12.2023
20.12.2023
20.12.2023
12.12.2023 - 3 minuten
12.12.2023 - 5 minuten
12.12.2023 - 6 minuten
12.12.2023 - 5 minuten
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.