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Notarversorgungsgesetz
10.06.2026
Inneres und RechtSoziales

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat das Notarversorgungsgesetz geändert, sodass die Altersversorgung je nach Anzahl der erworbenen Versorgungsmonate gestaffelt wird und entweder 70%, 80% oder 90% des Mindestbetrages erreicht, wobei die neuen Regelungen ab 1. Januar 2027 gelten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Notarversorgungsgesetz zu ändern, um die Altersversorgung besser abzusichern. Neu ist, dass für Personen, die in die Vorsorge einbezogen sind, unterschiedliche Mindestbeträge an Altersleistungen garantiert werden, abhängig von der Anzahl der erworbenen Versorgungsmonate. So wird beispielsweise Personen mit mindestens 300 Versorgungsmonaten eine Altersleistung in Höhe von mindestens 90% des festgelegten Mindestbetrages zugesichert.

Diese Regelungen betreffen auch Personen mit weniger als 300 Versorgungsmonaten. Mit mindestens 240 Monaten erhalten sie 80% und bei weniger als 240 Monaten 70% des Mindestbetrages. Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2027 in Kraft und sollen die finanzielle Sicherheit im Alter erhöhen.

Klassifizierungen

Inneres und Recht

Justizverwaltung & Gerichte

Soziales

Sozialversicherung & Pensionssystem

Schlagwörter

Justiz, Notarversorgung, Pensionssystem, Rechtssystem, Sozialversicherung

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

09.06.2026 - 3 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke von den NEOS betont in ihrer Rede die Notwendigkeit, das staatliche Pensionssystem finanziell nachhaltig zu gestalten. Sie vergleicht es mit dem Pensionssystem der Notare, das durch einen 100-prozentigen Deckungsgrad charakterisiert ist, und hebt die Bedeutung der Einführung kapitalgedeckter Beiträge wie die "Aktienpension" hervor, um eine solide Altersvorsorge für zukünftige Generationen sicherzustellen.
überzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

09.06.2026 - 4 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Markus Koza die Notwendigkeit der Gesetzesänderung im Notarversorgungsgesetz, um das Pensionssystem für Notare trotz des erhöhten Eintragungsalters von 35 auf 50 Jahre finanziell nachhaltig zu sichern. Durch die Staffelung der Mindestpensionen, abhängig von der Anzahl der Versicherungsmonate, wird sichergestellt, dass das System finanziell ausgeglichen bleibt, weshalb er dem Gesetzesantrag zustimmt.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

09.06.2026 - 3 minuten

Abgeordneter Volker Reifenberger erläutert, dass die Änderung des Notarversorgungsgesetzes eine gestaffelte Mindestpensionsregelung für Notare umfasst, die weniger als 30 Beitragsjahre aufweisen. Diese Staffelung soll das Pensionssystem der Notare stabil halten, insbesondere da die Altersgrenze für den Berufseinstieg auf 50 Jahre erhöht wurde.
ruhigformalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

09.06.2026 - 3 minuten

Abgeordneter Franz Jantscher erläutert, dass die Novelle zum Notarversorgungsgesetz eine moderate Staffelung der Altersleistungen für Notarinnen und Notare vorsieht, abhängig von den erworbenen Versorgungsmonaten. Insbesondere wird Personen mit weniger als 300 Versorgungsmonaten eine abgestufte Mindestpension gewährt, um eine angemessene Altersversorgung und die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems sicherzustellen. Diese Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.
ruhigformalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

09.06.2026 - 1 minute

In seiner Rede betont Laurenz Pöttinger, dass das Notarversorgungsgesetz angepasst wurde, um die Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu sichern. Die Änderungen berücksichtigen, dass Notare nun später in den Beruf einsteigen können, und gleichen das Beitragsdelta durch die Verschiebung des Eintrittsalters aus. Er ruft zur breiten Zustimmung für das Gesetz auf.
ruhigformalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktivzurückhaltend
Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.

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