03.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Spenglerbetriebe (außer Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe) ab dem 1. November 2024 unter das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) fallen und zugleich Regelungen für die Urlaubs- und Abfertigungskasse betreffend diese Betriebe ab dem 1. Januar 2024 geändert werden.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz zu ändern. Durch diese Änderungen werden Spenglerbetriebe, mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe, in beide Gesetze einbezogen. Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe müssen für ihre überlassenen Arbeitnehmer, die in diesen Betrieben arbeiten, ebenfalls Beiträge zur Schlechtwetterentschädigung leisten und bestimmte Meldungen an die Urlaubs- und Abfertigungskasse übermitteln. Änderungen betreffen insbesondere die folgenden Punkte: Spenglerbetriebe sind nun sowohl im Bereich Schlechtwetterentschädigung als auch im Bereich Urlaub und Abfertigung berücksichtigt. Für überlassene Arbeitskräfte in diesen Betrieben müssen weiterhin spezielle Meldungen gemacht und Beiträge gezahlt werden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen treten abgestuft in Kraft: Ein Teil der Bestimmungen gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, andere treten am 1. August 2024 oder am 1. Januar 2026 in Kraft. Für Arbeitnehmer in diesen Betrieben gelten Übergangsregelungen für die Einbeziehung in das System der Urlaubs- und Abfertigungskasse, die sicherstellen sollen, dass bereits bestehende Arbeitsverhältnisse und Ansprüche korrekt und fair behandelt werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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