Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass der Bund den Ländern 570 Millionen Euro zur Entgelterhöhung für unselbstständig tätige Pflege- und Betreuungskräfte in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung stellt, wobei die Auszahlung durch bestimmte Voraussetzungen wie die Vorlage entgeltgestaltender Vorschriften geregelt und das Geld zweckgebunden verwendet werden muss.Ausführlicher
Der Nationalrat hat das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz geändert. Der Bund stellt den Bundesländern für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt bis zu 570 Millionen Euro zur Verfügung, um bestimmte Maßnahmen zu unterstützen. Diese Gelder werden in zwei Teilen ausgezahlt: bis zu 430 Millionen Euro im Mai 2023 und bis zu 140 Millionen Euro im November 2023. Dafür müssen die Länder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Vorlage von Vorschriften, die Entgelterhöhungen regeln, und die Abrechnung durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Abrechnung der Mittel für die Jahre 2022 und 2023 erfolgt einmalig im Jahr 2024. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden oder die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht werden, kann der Bund bereits ausgezahlte Gelder zurückfordern. Weiter müssen die Länder sicherstellen, dass das erhöhte Entgelt an die berechtigten Personen ausgezahlt wird und dies dem Bund nachweisen. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Durchführung dieses Gesetzes zuständig, in bestimmten Fällen im Einvernehmen mit dem Finanzminister.
Klassifizierungen
Arbeit
Löhne & Gehälter
Budget und Finanzen
Öffentliche Förderungen & Subventionen
Gesundheit und Ernährung
Öffentliche Gesundheit & Prävention
Soziales
Pflegegeld & Sozialleistungen
Schlagwörter
Bundesländer, Entgelterhöhung, Finanzierung, Gesundheit, Konsumentenschutz, Löhne, Pflege, Sozialleistungen, Zweckzuschuss
15.02.2023
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