06.07.2020
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Hochschulgesetz 2005 zu ändern, um die Evaluierung und Qualitätssicherung zu stärken, den Hochschulrat in seiner Zusammensetzung und Aufgaben zu reformieren und den Umfang der Studien im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) festzulegen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Hochschulgesetz 2005 beschlossen. Diese Neuerungen betreffen verschiedene Bereiche der pädagogischen Hochschulen und deren Verwaltung. Der Hochschulrat, das oberste Gremium einer pädagogischen Hochschule, wird künftig aus fünf Mitgliedern bestehen. Davon werden zwei Mitglieder von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestellt. Zudem sind klare Regeln aufgestellt worden, welche Personen nicht Mitglied des Hochschulrates sein dürfen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Weiterhin wurde das Verfahren für die Bestellung der Rektoren und Vizerektoren neu geregelt. Bei Wiederbestellung von amtierenden Rektorinnen und Rektoren kann diese nun ohne Ausschreibung erfolgen, wenn sie ihr Interesse rechtzeitig bekannt geben. Die Bestellung von Vizerektorinnen und Vizerektoren erfolgt auf Vorschlag der Rektorin oder des Rektors durch die zuständige Bundesministerin oder den zuständigen Bundesminister. Die pädagogischen Hochschulen müssen jetzt ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem aufbauen, das regelmäßige Evaluierungen vorsieht. Diese Evaluierungen sollen sicherstellen, dass die Qualität und Leistungsfähigkeit der Hochschulen kontinuierlich überwacht und verbessert wird. Die Ergebnisse dieser Evaluierungen müssen bei Entscheidungen der Hochschulorgane berücksichtigt werden. Zudem müssen Pädagogische Hochschulen nun den Umfang ihrer Studien im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) angeben. Dies sorgt für eine bessere Vergleichbarkeit der Studienleistungen auf europäischer Ebene.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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