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Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG
10.12.2025
Gesundheit und Ernährung

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Hersteller und Importeure von neuartigen Tabakerzeugnissen diese mindestens sechs Monate vor dem Verkauf elektronisch melden müssen, inklusive detaillierter Informationen und Studien zu deren Auswirkungen, und dass diese Regelungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz zu ändern. Eine wichtige Neuerung betrifft die Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse. Hersteller und Importeure solcher Produkte müssen diese mindestens sechs Monate vor dem geplanten Verkauf dem Gesundheitsministerium melden. Die Meldung muss detaillierte Informationen über das Produkt, seine Inhaltsstoffe und Emissionen enthalten. Außerdem müssen wissenschaftliche Studien zu Toxizität und Suchtpotenzial sowie Marktforschungsergebnisse bereitgestellt werden.

Das Gesundheitsministerium kann bei unvollständigen oder fehlerhaften Meldungen zusätzliche Unterlagen anfordern. Alle Informationen werden auch an die Europäische Kommission weitergeleitet. Neuartige Tabakerzeugnisse müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wobei die spezifischen Bestimmungen je nach Art des Produkts variieren können.

Die Kosten für das Meldeverfahren tragen die Hersteller und Importeure. Das Gesundheitsministerium wird in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium genaue Bestimmungen für die Gebühren festlegen. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Klassifizierungen

Europäische Union

EU-Recht & Umsetzung in Österreich

Gesundheit und Ernährung

Öffentliche Gesundheit & Prävention

Schlagwörter

EU-Recht, Europäische Kommission, Gesundheitsministerium, Nichtraucherschutz, Suchtprävention, Tabakerzeugnisse, Tabakgesetz, Tabakprodukte

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

10.12.2025 - 3 minuten

In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer die Modernisierung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes, insbesondere die Einbeziehung neuartiger Tabakerzeugnisse in die Regulierung. Er betont, dass die neuen Regelungen dazu beitragen, Steuerverluste zu vermeiden, indem sie den Verkauf dieser Produkte in Österreich ermöglichen und somit auch eine Besteuerung sicherstellen.
überzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Petra Tanzler die Einführung eines Meldeverfahrens für neuartige Tabakerzeugnisse, das das bisherige Zulassungsverfahren ersetzt und sich an der Tabakprodukterichtlinie orientiert. Dieses Verfahren soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und klare Vorgaben zu Inhalt und Form der Meldungen sowie zu den erforderlichen Unterlagen enthalten. Ziel ist es, die Verwaltung zu vereinfachen und sicherzustellen, dass diese Produkte regulär in Österreich verkauft werden, um Steuereinnahmen zu generieren.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2025 - 6 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak die Vorgehensweise der Regierung bei der Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes, insbesondere die kurzfristige Einbringung des Abänderungsantrags und die Behandlung des Themas im Wirtschaftsausschuss statt im Gesundheitsausschuss. Er bemängelt, dass die Änderungen primär aus wirtschaftlichen und budgetären Gründen vorgenommen werden, ohne die gesundheitspolitischen Aspekte ausreichend zu berücksichtigen.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisedestruktivintensiv

10.12.2025 - 9 minuten

In ihrer Rede betont Ulrike Königsberger-Ludwig, dass das neue Meldeverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse, das im Beschluss des österreichischen Nationalrates festgelegt wurde, eine effizientere und transparentere Lösung darstellt, die weniger Bürokratie und eine bessere Marktüberwachung ermöglicht. Sie hebt hervor, dass die neuen Regelungen klare Spielregeln für die Industrie schaffen und gleichzeitig den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung sichern. Zudem wird das Meldeverfahren als ein Schritt zur Verwaltungsvereinfachung angesehen.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

10.12.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, dass die Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes darauf abzielt, die bürokratischen Hürden für neuartige Tabakerzeugnisse zu reduzieren und somit den österreichischen Markt zu stärken. Sie hebt hervor, dass die neuen Regelungen den Konsumenten eine größere Auswahl bieten und gleichzeitig verhindern, dass Steuergelder ins Ausland abfließen. Die EU-Richtlinien und bestehenden Auflagen bleiben dabei unverändert bestehen.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2025 - 6 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak die Regierung dafür, dass sie das Tabakgesetz als "Husch-pfusch-Vorlage" präsentiert, obwohl er und seine Fraktion die inhaltlichen Änderungen letztlich unterstützen können. Er bemängelt, dass die Regierung es versäumt, umfassendere Regelungen im Bereich der Nikotinprodukte und des Jugendschutzes zeitnah umzusetzen, und fordert eine gründlichere Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen im parlamentarischen Prozess.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

10.12.2025 - 4 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Ralph Schallmeiner die geplante Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes, da sie seiner Meinung nach einen Paradigmenwechsel darstellt, der die bisherigen strengen Zulassungsbestimmungen für neue Nikotinprodukte in Österreich aufweicht. Er bemängelt, dass das Gesetz keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten für das Gesundheitsministerium vorsieht und lediglich eine sechsmonatige Wartefrist für die Hersteller und Importeure eingeführt wird, ohne dass das Ministerium danach noch eingreifen kann.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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