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Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG
10.12.2025
Gesundheit und Ernährung

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Hersteller und Importeure von neuartigen Tabakerzeugnissen diese mindestens sechs Monate vor dem Verkauf elektronisch melden müssen, inklusive detaillierter Informationen und Studien zu deren Auswirkungen, und dass diese Regelungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz zu ändern. Eine wichtige Neuerung betrifft die Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse. Hersteller und Importeure solcher Produkte müssen diese mindestens sechs Monate vor dem geplanten Verkauf dem Gesundheitsministerium melden. Die Meldung muss detaillierte Informationen über das Produkt, seine Inhaltsstoffe und Emissionen enthalten. Außerdem müssen wissenschaftliche Studien zu Toxizität und Suchtpotenzial sowie Marktforschungsergebnisse bereitgestellt werden.

Das Gesundheitsministerium kann bei unvollständigen oder fehlerhaften Meldungen zusätzliche Unterlagen anfordern. Alle Informationen werden auch an die Europäische Kommission weitergeleitet. Neuartige Tabakerzeugnisse müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wobei die spezifischen Bestimmungen je nach Art des Produkts variieren können.

Die Kosten für das Meldeverfahren tragen die Hersteller und Importeure. Das Gesundheitsministerium wird in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium genaue Bestimmungen für die Gebühren festlegen. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Klassifizierungen

Schlagwörter

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

10.12.2025

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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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