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Informationsordnungsgesetz und Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz

09.07.2025

Parlament und Demokratie

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass im Informationsordnungsgesetz die Gründe für die Geheimhaltung von Informationen präzisiert werden, insbesondere im Hinblick auf nationale Sicherheit und wirtschaftliche Interessen, und dass im Parlamentsmitarbeitergesetz der Begriff "Verschwiegenheitsverpflichtungen" durch "Geheimhaltungsverpflichtungen" ersetzt wird; beide Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbeitergesetz zu ändern. Im Informationsordnungsgesetz wird der Schutz von Informationen erweitert. Künftig werden Informationen nicht nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geschützt, sondern auch aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Interessen sowie zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher oder finanzieller Schäden. Diese Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.

Im Parlamentsmitarbeitergesetz wird der Begriff "Verschwiegenheitsverpflichtungen" durch "Geheimhaltungsverpflichtungen" ersetzt. Diese Änderung soll klarstellen, dass Mitarbeiter des Parlaments zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Auch diese Änderung tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

09.07.2025 - 4 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede betont Abgeordneter Norbert Nemeth die Einführung der Informationsfreiheit in die Geschäftsordnung des österreichischen Nationalrates, die ab dem 1. September umgesetzt wird und Informationen von allgemeinem Interesse auf der Homepage des Nationalrates zugänglich macht. Er hebt die Bedeutung dieser Maßnahme für Bürger, Wissenschaftler und die direkte Demokratie hervor und kritisiert gleichzeitig die häufigen Änderungen der Geschäftsordnung sowie die längeren Beantwortungsfristen für Abgeordnete im Vergleich zum Informationsfreiheitsgesetz. Abschließend dankt er den Fachreferenten und der Parlamentsdirektion für ihre Unterstützung bei der Reform.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

09.07.2025 - 4 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke die Wichtigkeit der Informationsfreiheit in Österreich, die ab 1. September 2025 in Kraft treten soll, kritisiert jedoch, dass das Gesetz nicht flächendeckend gilt, insbesondere nicht für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, Kammern und Sozialversicherungsträger. Sie hebt hervor, dass 40 Prozent der österreichischen Bevölkerung von dieser Regelung ausgeschlossen sind und äußert Bedenken bezüglich der sogenannten Ewigkeitsklausel, die Änderungen am Gesetz erschwert. Trotz der Fortschritte in Richtung Transparenz sieht sie weiterhin große Defizite und fordert umfassendere Maßnahmen.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

09.07.2025 - 2 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Bedeutung der Abschaffung des Amtsgeheimnisses in Österreich, was als Meilenstein für die Informationsfreiheit gefeiert wird. Sie hebt hervor, dass Behörden nun verpflichtet sind, Informationen transparent über eine zentrale Website bereitzustellen, und dass Bürger ein einklagbares Recht auf Auskunft haben. Zadić unterstreicht, dass diese Maßnahmen das Vertrauen in die Politik und Verwaltung stärken und somit die Demokratie fördern.
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09.07.2025 - 4 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl, dass das neue Informationsordnungsgesetz, das am 1. September 2025 in Kraft tritt, einen grundlegenden Systemwechsel hin zu mehr Transparenz und Bürgernähe darstellt. Er hebt hervor, dass die Geheimhaltung zur Ausnahme wird und alle Informationen von allgemeinem öffentlichem Interesse veröffentlicht werden müssen. Gerstl dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die notwendigen Anpassungen in akribischer Detailarbeit vorbereitet haben.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.

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