Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass im Informationsordnungsgesetz die Gründe für die Geheimhaltung von Informationen präzisiert werden, insbesondere im Hinblick auf nationale Sicherheit und wirtschaftliche Interessen, und dass im Parlamentsmitarbeitergesetz der Begriff "Verschwiegenheitsverpflichtungen" durch "Geheimhaltungsverpflichtungen" ersetzt wird; beide Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbeitergesetz zu ändern. Im Informationsordnungsgesetz wird der Schutz von Informationen erweitert. Künftig werden Informationen nicht nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geschützt, sondern auch aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Interessen sowie zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher oder finanzieller Schäden. Diese Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft. Im Parlamentsmitarbeitergesetz wird der Begriff "Verschwiegenheitsverpflichtungen" durch "Geheimhaltungsverpflichtungen" ersetzt. Diese Änderung soll klarstellen, dass Mitarbeiter des Parlaments zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Auch diese Änderung tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Klassifizierungen
Inneres und Recht
Datenschutz & Informationsfreiheit
Parlament und Demokratie
Parlamentarische Verfahren
Schlagwörter
Datenschutz, Geheimhaltung, Informationsordnungsgesetz, Informationsschutz, Parlamentsmitarbeitergesetz
09.07.2025 - 4 minuten
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