24.09.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen wie Energie- und Wasserversorgung stärkt, indem es Maßnahmen zur Risikoanalyse, Sicherheitsvorkehrungen und Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle festlegt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Resilienz kritischer Einrichtungen stärken soll. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit von wichtigen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu erhöhen, um Sicherheitsvorfälle besser zu verhindern und zu bewältigen. Es legt fest, welche Einrichtungen als kritisch eingestuft werden und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um ihre Resilienz zu verbessern. Dazu gehören Risikoanalysen und die Entwicklung von Resilienzplänen. Der Bundesminister für Inneres ist die zuständige Behörde und hat die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und bei Bedarf Unterstützung zu bieten. Das Gesetz sieht vor, dass kritische Einrichtungen verpflichtet sind, Sicherheitsvorfälle schnell zu melden und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Es gibt auch Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, um die grenzüberschreitende Sicherheit zu gewährleisten. Zudem werden Resilienzauditoren eingeführt, die die Einhaltung der Vorschriften überprüfen sollen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Personen, die in sensiblen Bereichen kritischer Einrichtungen arbeiten. Diese Überprüfungen sollen sicherstellen, dass das Personal keine Sicherheitsrisiken darstellt. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Veröffentlichung von Sicherheitsvorfällen, wenn dies zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit notwendig ist.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
24.09.2025
24.09.2025
24.09.2025
24.09.2025
24.09.2025
24.09.2025
24.09.2025
24.09.2025
24.09.2025
24.09.2025
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.